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Hoffmeister-Kraut betont Bedeutung von Start-ups und KMU

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat die Bedeutung von Start-ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands betont.

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, hat sich anlässlich der Befassung des Bundesrats mit der Reform des Bundeswehr-Beschaffungswesens Chancen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und Branchen-Neueinsteiger und die Schaffung geeigneter Strukturen bei den für die Beschaffung zuständigen Stellen eingefordert.

„Um die steigenden Bedarfe der Bundeswehr zu decken, müssen wir die deutsche Wirtschaft in ihrer ganzen Breite mit einbeziehen. Alle Unternehmen müssen die Chance haben, ihren Beitrag zu leisten“, so die baden-württembergische Wirtschaftsministerin.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kommentierte damit den Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG). Dieser sieht umfassende Ausnahmen vom geltenden Vergaberecht vor und weitet die Möglichkeiten zur Direktvergabe aus. Dies erschwere es KMU, Start-ups und Branchen-Neueinsteigern, sich an Beschaffungsvorhaben zu beteiligen, so die Ministerin weiter: „so werden vor allem etablierte Anbieter zum Zuge kommen.“

Hoffmeister-Kraut fordert Augenmaß

Hoffmeister-Kraut betonte, dass sie das Gesetzesvorhaben vollumfänglich unterstütze, man sich aber angesichts der enormen Herausforderungen nicht nur auf etablierte Großanbieter konzentrieren dürfe: „KMU und Start-ups können agil und innovativ auf veränderte Bedarfe reagieren. Gerade diese Unternehmen brauchen wir, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu erreichen und dauerhaft zu gewährleisten.“ Sie forderte von der Bundesregierung daher, den fairen Wettbewerb so weit wie möglich aufrecht zu erhalten und Augenmaß bei der Anwendung von Ausnahmeregelungen walten zu lassen. Ein entsprechender Antrag wurde auf Initiative der Ministerin vom Bundesrat angenommen.

Echter Bürokratieabbau

Die Wirtschaftsministerin fügte hinzu, dass Ausnahmeregelungen keine dauerhafte Lösung für überbordende Bürokratie und schleppende Vergabeprozesse seien: „Echter Bürokratieabbau kann sich nicht auf Ausnahmetatbestände stützen. Echter Bürokratieabbau bedeutet, das Dickicht aus Vorgaben und Dokumentationspflichten Stück für Stück zurückzuschneiden.“ Sie erläuterte, dass Baden-Württemberg gute Erfahrungen mit der Entlastungsallianz mit Partnern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung gemacht habe. Sie empfahl, auch die Reform des Beschaffungswesens stärker vom Unternehmen her zu denken: „Für unsere Unternehmen wäre schon viel getan, wenn auf Seiten der Beschaffungsämter Prozesse verschlankt und vereinfacht würden.“

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