Weinbau

Herbstpressekonferenz des Weinbauverbandes Württemberg

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Die Weinberg-Steillagen mit mittelalterlichen Trockenmauern am Neckar bei Lauffen (Baden-Württemberg). (Bild: Bernd Weißbrod / dpa)

Sowohl die Corona-Pandemie als auch die Folgen des Klimawandels haben die Arbeit der Winzer im Jahr 2020 erschwert. Wichtig sei es vor dem Hintergrund, die Wertschätzung der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber heimischen Erzeugnissen zu fördern, betonte Landwirtschaftsminister Peter Hauk anlässlich der Herbstpressekonferenz des württembergischen Weinbauverbandes.

„Das Jahr 2020 ist ein Jahr des Wandels und der Veränderungen. Die Corona-Pandemie hat vieles verändert und die Wengerterinnen und Wengerter in diesem Jahr vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Sei es bei der Organisation des gemeinschaftlichen Ausbringens der Pheromonampullen im Frühjahr oder hinsichtlich der Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften für die Laubarbeiten oder bei den Hygienekonzepten für die bevorstehende Traubenernte. Jedenfalls haben die Wengerterinnen und Wengerter im Jahr 2020 unter teils widrigen Bedingungen großartige Arbeit geleistet. Wir erwarten einen Weinjahrgang, der unsere besondere Wertschätzung verdient“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk in Schwaigern im Landkreis Heilbronn anlässlich der Herbstpressekonferenz des württembergischen Weinbauverbandes.

Die Corona-Krise trat unerwartet und plötzlich auf. Bundes- und Landesregierung haben schnell reagiert. Das erste Soforthilfeprogramm für den Bereich Land- und Forstwirtschaft startete bereits am 9. April, aktuell kann noch im Rahmen eines zweiten Corona-Soforthilfeprogramms die sogenannte Überbrückungshilfe zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen befristet beantragt werden. Darüber hinaus bietet die L-Bank Liquiditätshilfedarlehen ohne gesonderte Antragsfristen an.

Witterungsbedingte Risiken absichern

„Finanzhilfen sind das eine, aber Geld allein kann auch nicht alle Probleme lösen“, sagte der Minister und verwies auf die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften. Die Situation habe sich besser entwickelt als zunächst befürchtet. Die Branche sei nun gefordert, die Hygienekonzepte entsprechend umzusetzen.

Aber auch das Witterungsgeschehen im Jahr 2020 lasse erahnen, welche Risiken die Landwirtschaft in Zeiten des Klimawandels zu tragen habe. Ende 2019 konnte das Land ein Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien gegen witterungsbedingte Risiken wie Spätfrost, Sturm und Starkregen im Obst- und Weinbau erfolgreich auflegen. Etwa 7.000 Hektar Rebfläche sind nun im Rahmen des Projektes versichert. Das sind knapp 30 Prozent der Rebflächen Baden-Württembergs. Insbesondere Spätfröste sind gefürchtet. So sind im Raum Heilbronn in der Nacht zum 12. Mai 2020 etliche Rebanlagen eiskalt erwischt worden.

Wertschätzung für heimische Erzeugnisse

„Es ist von großer Bedeutung, hervorragende Weinqualitäten umweltschonend und nachhaltig zu erzeugen, aber wir alle wissen, dass diese Produktionsweise aufwändig und teuer ist“, betonte der Minister. Im globalen Wettbewerb, bei dem der Produktpreis die wichtigste Größe darstelle, führe dies leider zu Wettbewerbsnachteilen. Dies könne nur ausgeglichen werden, wenn die Wertschätzung der Verbraucher für entsprechend erzeugte, regionale Produkte gestärkt werden kann. „Dies bedarf einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit. Mit unserer Regionalkampagne ‚Natürlich. VON DAHEIM‘ sind wir bereits seit dem Sommer 2017 aktiv, das Genießerland Baden-Württemberg und die damit verbundenen Vorzüge unserer vielfältigen heimischen Produkte noch stärker zu kommunizieren“. Ziel der Kampagne sei es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Mehrwert und das unverwechselbare Profil heimischer Erzeugnisse näherzubringen. Ebenso solle die Vielfalt der baden-württembergischen Agrarprodukte sowie die Leistungen der Menschen und Familien, die mit ihrer Arbeit hinter diesen Erzeugnissen stehen, erlebbar gemacht werden. Darüber hinaus startete im April dieses Jahres die Kampagne „Wir versorgen unser Land“.

Soforthilfeprogramm für die Land- und Forstwirtschaft

Das erste Soforthilfeprogramm für den Bereich Land- und Forstwirtschaft konnte bereits ab 9. April bis zum 31. Mai 2020 beantragt werden. Das Programm stand auch Weinbaubetrieben offen, die infolge der Corona-Pandemie massive Liquiditätsengpässe zu verzeichnen hatten. In diesem ersten Soforthilfeprogramm konnten in Baden-Württemberg insgesamt über 244.000 Unternehmen und Soloselbstständige mit einem Gesamtvolumen von gut 2,2 Milliarden Euro bei der Sicherung ihrer Existenz und der Überbrückung coronabedingter Liquiditätsengpässe unterstützt werden. Für den Bereich „Landwirtschaft“ – darunter auch zahlreiche Weinbaubetriebe – wurden bisher Soforthilfen von insgesamt rund 14 Millionen Euro für gut 1.400 Unternehmen bewilligt.

Seit dem 10. Juli bis zum 30. September können im Rahmen eines zweiten Corona-Soforthilfeprogramms, die sogenannte Überbrückungshilfe zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, beantragt werden. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das auf den Weg gebracht wurde, damit Deutschland schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommt. Das Volumen des Programms ist auf maximal 25 Milliarden Euro festgelegt und gilt branchenübergreifend. Darüber hinaus bietet die L-Bank Liquiditätshilfedarlehen ohne gesonderte Antragsfristen an. Diese Liquiditätshilfedarlehen können vorübergehende Not erheblich lindern.

Klimawandel und Risikomanagement

Zwar sind die Unternehmen in erster Linie selbst für eine adäquate Risikovorsorge verantwortlich und gefordert, für ihren Betrieb ein individuelles und angepasstes Risikomanagement zu entwickeln und umzusetzen. In Anbetracht der zunehmenden Witterungsrisiken wird es für die Landwirtschaft im Allgemeinen jedoch immer schwieriger, eine ausreichende Absicherung zu betriebswirtschaftlich tragbaren Konditionen zu erreichen.

Die in den zurückliegenden Jahren in Deutschland in großem Umfang durchgeführten staatlichen Ad-hoc-Hilfen stoßen zunehmend an Grenzen. Ende 2019 konnte ein Pilotprojekt zur Förderung von Versicherungsprämien gegen witterungsbedingte Risiken im Obst- und Weinbau erfolgreich aufgelegt werden. Das Pilotprojekt unterstützt die Einführung einer wirtschaftlich tragfähigen Mehrgefahrenversicherung gegen die Risiken „Spätfrost“, „Sturm“ und „Starkregen“. Das Projekt wurde vor allem in Bezug auf das Risiko „Spätfrost“ im ersten Jahr sehr gut angenommen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Weinbau in Baden-Württemberg

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