Schule

Grundschulempfehlung und Stärkung der Realschulen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei Schüler experimentieren im Physikunterricht (Bild: © Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW).

Die Landesregierung hat im Landtag zwei zentrale bildungspolitische Vorhaben auf den Weg gebracht. Künftig sollen Eltern beim Wechsel der Kinder auf eine weiterführende Schule wieder die Grundschulempfehlung vorlegen müssen. Die Realschulen sollen künftig die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler noch stärker an deren jeweiligen Stärken und Schwächen orientieren können.

Der Landtag hat in erster Lesung über die Schulgesetzänderung zur Grundschulempfehlung und zur Stärkung der Realschulen beraten. „Mit der Schulgesetzänderung bringt die Landesregierung zwei zentrale bildungspolitische Vorhaben auf den Weg“, erklärt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Qualität und Leistungsfähigkeit müssten in baden-württembergischen Schulen oberste Priorität erhalten. Dazu trügen die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung sowie die Stärkung der Realschule bei.

Weiterhin freie Schulwahl

Die Änderung bei der Grundschulempfehlung sieht vor, dass die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule künftig vorlegen müssen. Ziele der Neuregelung sind mehr Transparenz für die aufnehmende Schule, einen besseren Übergang für die Schülerinnen und Schüler sowie zusätzliche Beratungsmöglichkeiten für die Eltern zu schaffen.

Die Entscheidungsfreiheit der Eltern wird nicht infrage gestellt. Sie entscheiden weiterhin frei über die Schulwahl ihres Kindes. Die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung soll den Schülerinnen und Schülern den Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule erleichtern und den Schulen eine passgenaue Förderung ermöglichen. „Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule ist eine entscheidende Schnittstelle in der Schülerbiografie. Ich bin überzeugt, dass die weiterführenden Schulen die Kenntnis der Grundschulempfehlung für eine bestmögliche Förderung und Beratung nutzen werden“, sagt Eisenmann. Die Änderung soll zum 1. August 2017 in Kraft treten und somit erstmals für den Übergang auf die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2018/19 gelten.

Realschulen: Stärkung der Leistungsfähigkeit

Die zweite Änderung des Schulgesetzes hat die Stärkung der Realschulen zum Ziel. „Die Realschulen sind für die Nachwuchsgewinnung unserer Unternehmen, insbesondere für die duale Ausbildung, von höchster Bedeutung. Mit dem neuen Konzept unterstützen wir die Realschulen, flexibler als bisher auf die Herausforderungen einer zunehmend heterogenen Schülerschaft zu reagieren und ihre Leistungsfähigkeit zu steigern“, betont die Ministerin.

Zum aktuellen Schuljahr hatten circa 56 Prozent der Schülerinnen und Schüler in den fünften Klassen der Realschulen eine Empfehlung für diese Schulart, circa 19 Prozent eine Empfehlung für das Gymnasium und circa 25 Prozent kamen mit einer Empfehlung für die Hauptschule/Werkrealschule. Das Konzept soll den Schulen künftig die Freiheit geben, die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler noch stärker an den jeweiligen Stärken und Schwächen zu orientieren.

Mehr Flexibilität bei der Differenzierung

Die Weiterentwicklung sieht vor, dass sich Unterricht und Notengebung in der Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 künftig ausschließlich am mittleren Niveau ausrichtet, das zum Realschulabschluss führt. Nach der Orientierungsstufe führen die Realschulen entsprechend der Leistungsfähigkeit der Schüler gezielt zum Hauptschul- beziehungsweise Realschulabschluss.

Realschulen erhalten außerdem mehr Möglichkeiten zur äußeren Leistungsdifferenzierung. Statt wie bisher leistungsstärkere und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler in einer Klasse gemeinsam zu unterrichten und zu fördern (binnendifferenziert), können die Realschulen künftig selbst entscheiden, ob sie Gruppen, Klassen oder Züge bilden oder im Unterricht selbst differenzieren, um die beste Art der Förderung anbieten zu können.

Damit können die Realschulen ohne starre Vorgabe flexibel auf die Zusammensetzung der Schülerschaft reagieren und die Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer Leistungsfähigkeit adäquat unterrichten. „Damit wollen wir die Leistungsfähigkeit der Realschulen und die Qualität des Unterrichts stärken“, so Eisenmann. Um diese Leistungsdifferenzierung umsetzen zu können, soll die Zahl der Poolstunden bis zum Schuljahr 2020/21 von derzeit acht stufenweise auf 20 Stunden je Zug erhöht werden. Die Gesetzesänderung soll zum Schuljahr 2017/18 in Kraft treten.

Weitere Meldungen

Rauchverbotsschild (Foto: © dpa)
Gesundheit

Schülerinnen und Schüler sagen Nein zu Tabak und Nikotin

Abschlussveranstaltung zum Projekt "Nachhaltige Schulverpflegung" am 07.07.2026
Ernährung

Nachhaltige Schulverpflegung prägt Bewusstsein

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Mitte) mit dem Gewinnerteam „Cover Curtains“ des „Start-up BW Young Talents 2026“-Wettbewerbs.
Start-up BW

Schülerteam „Cover Curtains“ gewinnt „Start-up BW Young Talents“

Auf durchsichtigem Grund steht Rrealschulpreis NANU?!", dahinter ist verschwommen ein Gebäude zu sehen.
Schule

Landessieger des NANU?!-Wettbewerbs 2026 gekürt

Eine Gruppe an Kindern steht auf einer Bühne, rechts daneben ein Mann mit weißem Hemd.
Werkrealschule

Werkrealschulpreis 2026 verliehen

Die deutsche und französische Flagge. (Bild: picture alliance/Rainer Jensen/dpa)
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Land lädt Schulen und Kitas zur Fête de la Musique ein

EU-Schulprogramm
Ernährung

Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm

Ein Bild der teilnehmenden beruflichen Schulen am Projekt „Stadt – Land – Future“
Schule

Berufliche Gymnasien präsentieren innovative Projekte

Ein 13 Jahre alter Schüler arbeitet an einem iPad mit der Lernplattform Moodle.
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen aus Baden-Württemberg ausgezeichnet

Symbolbild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
Demokratie

Bundesverfassungsrichterin besucht Schule in Leimen

Kultusminister Jung (Mitte) mit Grundschulkindern. Der Minister schüttelt einem Jungen die Hand.
Schule

Jung besucht Grundschule Stockach

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Abschlussprüfungen

Start der schriftlichen Haupt-, Werkreal- und Realschulabschlussprüfungen

Bildungsmesse Learntec
Bildungsmesse

Kultusministerium auf der LEARNTEC 2026