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Gemeinde Leingarten zur Stadt erklärt

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Blick auf die Gemeinde Leingarten im Landkreis Heilbronn.

Auf Beschluss der Landesregierung wird der Gemeinde Leingarten im Landkreis Heilbronn zum 1. Januar 2020 die Bezeichnung „Stadt“ verliehen. Sie ist die 314. Stadt in Baden-Württemberg.

„Die Landesregierung hat heute auf meinen Vorschlag hin beschlossen, der Gemeinde Leingarten zum 1. Januar 2020 die Bezeichnung ‚Stadt‘ zu verleihen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Nach der Gemeindeordnung kann einer Gemeinde auf Antrag die Bezeichnung „Stadt“ verliehen werden, wenn sie nach Einwohnerzahl, Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen „städtisches Gepräge“ trägt. 
 
„Leingarten hat sich hervorragend entwickelt. Leingarten erfüllt jetzt die strengen Voraussetzungen, um sich ab dem Jahr 2020 ‚Stadt‘ nennen zu können. Die Infrastruktur ist sehr gut entwickelt und konnte im Hinblick auf die Kriterien punkten, die bei einer Stadterhebung erfüllt sein müssen: Es gibt Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen von überdurchschnittlicher Qualität, auch ein neues Hallenbad ist in Planung. Die ärztliche Versorgung, die Schulen und die Kinderbetreuungseinrichtungen in Leingarten sind positiv hervorzuheben. Mit etwa 5.000 Arbeitsplätzen ist die Kommune am Heuchelberg bestens aufgestellt. Vier Stadtbahnhaltestellen sorgen für gute Erreichbarkeit“, so Innenminister Strobl.

Die Gemeinde Leingarten hatte vor zehn Jahren schon einmal versucht, den Stadt-Titel zu erhalten. Damals hatte es noch nicht gereicht. Mittlerweile hat Leingarten fast 12.000 Einwohner. 
 
Die künftige Stadt liegt im Landkreis Heilbronn und grenzt im Westen direkt an die Stadt Heilbronn. Der Ort entstand zum 1. Januar 1970, als sich die damals selbstständigen Gemeinden Schluchtern und Großgartach zusammenschlossen, und feiert damit im nächsten Jahr sein 50-jähriges Bestehen. 
 
Die Urkunde, die dokumentiert, dass Leingarten nunmehr in die Liga der baden-württembergischen Städte aufsteigt, wird der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl persönlich am 16. Januar 2020 überbringen.

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