Steuern

Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder erhöht

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Chirurg  behandelt ehrenamtlich für die Malteser Flüchtlinge.

Die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder wurde rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 Euro erhöht. Damit leistet das Land einen weiteren Beitrag, Bürokratie abzubauen und das Ehrenamt im Land zu unterstützen.

Mal ist es ein Dankeschön fürs langjährige ehrenamtliche Engagement in der Altenpflege, mal eine Aufmerksamkeit für den großen Einsatz im Umweltschutz: Wenn gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder ehren, deren Leistung würdigen oder sie zu einem gemeinsamen Ausflug einladen, müssen sie auch steuerliche Regelungen beachten. 40 Euro durften die Zuwendungen bisher maximal kosten. In Baden-Württemberg wird diese Grenze nun rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 Euro erhöht.

„Vereine leben vom vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Engagement verdient Wertschätzung. Deshalb ehren Vereine langjährige Mitglieder oder bedanken sich mit Geschenken zu besonderen Geburtstagen. Das sollen sie auch bei allgemein steigenden Kosten angemessen tun können.“

Bei Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder wird zwischen zwei Anlässen unterschieden. Geschieht die Zuwendung aus einem persönlichen Grund wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum, darf eine einzelne Zuwendung bis zu 60 Euro kosten (bisher 40 Euro). In begründeten Einzelfällen darf diese Summe auch überschritten werden. Handelt es sich um Zuwendungen für ein besonderes Vereinsereignis wie die Weihnachtsfeier oder einen Ausflug, darf der Verein 60 Euro pro Mitglied im Jahr ausgeben (bisher 40 Euro).

„Baden Württemberg ist Ehrenamtsland. Fast jeder Zweite engagiert sich bei uns ehrenamtlich. Die Erhöhung der Zuwendungsgrenze wirkt sich für die vielen Mitglieder in den Vereinen positiv aus“, so Sitzmann. „Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, Bürokratie abzubauen und das Ehrenamt im Land zu unterstützen.“

Keine einheitliche Regelung

Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung, wie die Abgabenordnung bei Aufwendungen für Vereinsmitglieder konkret auszulegen ist. Daher sind jeweils die Länder dafür zuständig, zu entscheiden, in welcher Höhe Zuwendungen als angemessen gelten. Bis Januar 2019 galt in Baden-Württemberg eine Nichtbeanstandungsgrenze von 40 Euro. Zuwendungen bis zu dieser Grenze bleiben ohne Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit von Vereinen.

Weitere Meldungen

Ein Ingenieur kontrolliert in einem Labor mit einem Mikroskop einen Chip zum Einsatz in einen Quantencomputer.
Innovation

Land fördert 14 Prototypen für Zukunftstechnologien

Gewinnerteam Regional Cup Tübingen
Start-up BW

ELASTheal gewinnt den Regional Cup Tübingen

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Innovation

Land fördert Technologie­kooperation mit der Ukraine

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Verhaltene Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Die NECOC-Versuchsanlage am KIT produziert festen Kohlenstoff aus klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid.
Wirtschaft

Land fördert innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Wirtschaft

Land stärkt Automotive-Standort im Rems-Murr-Kreis

Euro-Banknoten
Haushalt

Ratingagenturen bestätigen Spitzenbewertungen für das Land

Hand hält Smartphone mit geöffneter MeinELSTER+-App, die eine vorausgefüllte Steuererklärung und Abgabe per Klick zeigt, im hellen Bürohintergrund.
Steuern

Anmeldestart für Steuererklärung mit einem Klick

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
Wohnraumförderung

Bau von 3.367 Sozialwohnungen bewilligt

Neue Herausforderungen für die Kriminaltechnik in Bayerns
Wirtschaft

Länder fordern Anpassung der Chemieagenda 2045

Die CO.VISION Co-Teams beim Kick-off-Treffen im März 2026 in Stuttgart auf einem Gruppenfoto.
Kreativwirtschaft

Neun interdisziplinäre Innovationsprojekte für kreative Transformation

Regional Cup Böblingen - Elevator Pitch 2025/26
Start-up BW

MatheBuddy gewinnt den Regional Cup Böblingen

Siegerehrung Start-up BW Elevator Pitch Vorentscheid Rems-Murr
Start-up BW

Fibryx GmbH im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch"

Logo von Start up BW
Start-up BW

EasZotic GmbH im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch"