Steuern

Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder erhöht

Lesezeit: 2 Minuten
  • Teilen
  •  
Ein Chirurg  behandelt ehrenamtlich für die Malteser Flüchtlinge.

Die Freigrenze für Zuwendungen an Vereinsmitglieder wurde rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 Euro erhöht. Damit leistet das Land einen weiteren Beitrag, Bürokratie abzubauen und das Ehrenamt im Land zu unterstützen.

Mal ist es ein Dankeschön fürs langjährige ehrenamtliche Engagement in der Altenpflege, mal eine Aufmerksamkeit für den großen Einsatz im Umweltschutz: Wenn gemeinnützige Vereine ihre Mitglieder ehren, deren Leistung würdigen oder sie zu einem gemeinsamen Ausflug einladen, müssen sie auch steuerliche Regelungen beachten. 40 Euro durften die Zuwendungen bisher maximal kosten. In Baden-Württemberg wird diese Grenze nun rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60 Euro erhöht.

„Vereine leben vom vielfältigen ehrenamtlichen Einsatz“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Engagement verdient Wertschätzung. Deshalb ehren Vereine langjährige Mitglieder oder bedanken sich mit Geschenken zu besonderen Geburtstagen. Das sollen sie auch bei allgemein steigenden Kosten angemessen tun können.“

Bei Aufmerksamkeiten an Vereinsmitglieder wird zwischen zwei Anlässen unterschieden. Geschieht die Zuwendung aus einem persönlichen Grund wie Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum, darf eine einzelne Zuwendung bis zu 60 Euro kosten (bisher 40 Euro). In begründeten Einzelfällen darf diese Summe auch überschritten werden. Handelt es sich um Zuwendungen für ein besonderes Vereinsereignis wie die Weihnachtsfeier oder einen Ausflug, darf der Verein 60 Euro pro Mitglied im Jahr ausgeben (bisher 40 Euro).

„Baden Württemberg ist Ehrenamtsland. Fast jeder Zweite engagiert sich bei uns ehrenamtlich. Die Erhöhung der Zuwendungsgrenze wirkt sich für die vielen Mitglieder in den Vereinen positiv aus“, so Sitzmann. „Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, Bürokratie abzubauen und das Ehrenamt im Land zu unterstützen.“

Keine einheitliche Regelung

Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung, wie die Abgabenordnung bei Aufwendungen für Vereinsmitglieder konkret auszulegen ist. Daher sind jeweils die Länder dafür zuständig, zu entscheiden, in welcher Höhe Zuwendungen als angemessen gelten. Bis Januar 2019 galt in Baden-Württemberg eine Nichtbeanstandungsgrenze von 40 Euro. Zuwendungen bis zu dieser Grenze bleiben ohne Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit von Vereinen.

Weitere Meldungen

Lachende Jugendliche sitzen in Sportklamotten in einer Sporthalle
Sportministerkonferenz

Olympiawerbung soll positiv auf Breitensport ausstrahlen

Blüten der Durchwachsenen Silphie
Bioökonomie

Baden-Württemberg setzt auf Bioökonomie und Biogas

Das Logo von Invest BW
Innovation

Neue Förderrunde von Invest BW gestartet

Logo Leitstern Energieeffizienz
Energieeffizienz

Rekordteilnahme bei Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz“

Der Wettbewerb „KI-Champion BW“ startet. (Bild: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)
Künstliche Intelligenz

„KI-Champions Baden-Württemberg 2025“ ausgezeichnet

Frau mit KI Brille
Digitalisierung

Land zeigt Chancen im Metaverse für die Wirtschaft auf

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumoffensive BW

Neue Prämien für Kommunen zum Schaffen von Wohnraum

Kranz von Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Landesbeauftragter für Vertriebene und Spätaussiedler, am Mahnmal in Bad Cannstatt.
Gedenken

Jahrestag der Befreiung und 80 Jahre Kriegsende in Deutschland

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
Krankenhäuser

Grünes Licht für Klinikverbund Heidelberg-Mannheim

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 6. Mai 2025

Ein Arbeiter sortiert einen Stapel Holzbretter in eine automatische Maschine in einer Holzbaufirma.
Forst

Vierter Fachkongress Holzbau am Bodensee

Übergabe Breitbandförderbescheide
Digitalisierung

142,7 Millionen Euro für den Breitbandausbau im Land

Ein Scan-Auto, das automatisch Parksünder registriert, fährt bei einem Pilotversuch an vor der Universität Hohenheim geparkten Fahrzeugen vorbei.
Digitalisierung

Digitale Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Kreisbesuch

Kretschmann besucht Landkreis Reutlingen

Im Wasser einer renaturierten Moorfläche spiegelt sich die Sonne. (Foto: © dpa)
Flurneuordnung

Klimafolgenanpassung durch Flurneuordnung