Nahverkehr

Fahrgastentschädigung auf der Jagsttalbahn

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Ein FLIRT-Triebwagen des Betreibers Go-Ahead Baden-Württemberg im Bahnhof Aalen (Bild: © Sebastian Berger).

Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg können jetzt auch auf der Strecke zwischen Aalen und Crailsheim den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen. Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren.

Auch Inhaber von Dauerkarten auf der Bahnstrecke zwischen Aalen und Crailsheim (Jagsttalbahn) erhalten jetzt eine Entschädigung. Auf diesem Streckenabschnitt wurden bei Betriebsbeginn von Go-Ahead im Juni 2019 die Leistungen noch per Bus als Schienenersatzverkehr erbracht. Seit vergangener Woche können Stammkunden im regionalen Schienenverkehr in Baden-Württemberg für jetzt insgesamt elf Strecken den Antrag auf eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag stellen.

Diese Teilstrecke des Netzes von Go-Ahead wurde versehentlich nicht in der ursprünglichen Streckenauswahl berücksichtigt. Es wurde nur die Remstalbahn aufgenommen, obwohl auch für das Jagsttal anhand objektiver Kriterien zu schlechte Werte bei Pünktlichkeit und Zugausfällen ermittelt wurden. Da Pendlerinnen und Pendler durch die Schlechtleistungen und den Schienenersatzverkehr Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen mussten, bedanken sich das Verkehrsministerium und Go-Ahead mit der Ausweitung der Entschädigungsaktion auch bei diesen Fahrgästen für ihre Treue.

Antrag auf Rückzahlung über bwegt-Webseite möglich

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages können die Kundinnen und Kunden über die bwegt-Webseite des Landes stellen. Bwegt nutzt für die Abwicklung der Zahlungen und für die Kundenkommunikation die Dienstleister DB Regio und DB Dialog. Fahrgäste, die bereits einen Entschädigungsantrag gestellt haben, der auch die Strecke Aalen-Crailsheim betrifft, müssen keinen neuen Antrag stellen. Der Entschädigungsbetrag wird, wenn der Antrag korrekt gestellt wurde, direkt überwiesen.

Auf der bwegt-Webseite werden alle Fragen zur Entschädigung über FAQs beantwortet, eine telefonische Kundenhotline steht darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung. 

Entschädigt werden Fahrgäste, die von Schlechtleistungen im regionalen Bahnverkehr zwischen Juli 2019 und Januar 2020 betroffen waren und eine Monats- oder Jahreskarte, ein Abonnement, eine Zeitkarte des DB-Fernverkehrs oder eine Bahncard 100 besaßen.

bwegt: Entschädigung im Nahverkehr

bwegt: Fragen und Antworten zu den Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr

Fahrgastentschädigung im regionalen Bahnverkehr startet

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