Krankenhäuser

Erste Anhörungsrunde zur Krankenhausreform des Bundes

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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Im Rahmen der ersten Anhörung zur großen, vom Bund geplanten Krankenhausreform tauschten sich zahlreiche von der Reform betroffenen Akteure auf Einladung von Gesundheitsminister Manne Lucha kritisch, aber auch konstruktiv über die Reformpläne aus.

Die große, vom Bund geplante Krankenhausreform bewegt aktuell viele Menschen auch bei uns in Baden-Württemberg. Gesundheitsminister Manne Lucha hat zugesichert, von Anfang an alle relevanten Akteure des Gesundheitswesens und der kommunalen Familie im Land in den Prozess einzubinden. Am 10. März 2023 fand die erste große Anhörung dazu statt. Zahlreiche von der Reform betroffene Akteure tauschten sich auf Einladung des Ministers kritisch, aber auch konstruktiv über die Reformpläne des Bundes aus.

Eingeladen zu diesem ersten Termin waren alle Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Kommunale Landesverbände, Krankenhausträger, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft sowie die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen. 

Bedenken und Anregungen aller Akteure früh aufgreifen

Minister Manne Lucha hob vor den rund 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hervor: „Mir ist wichtig, alle von der Reform Betroffenen frühzeitig zu beteiligen. Auch wenn wir uns noch am Beginn eines langen und intensiven Reformprozesses befinden, dessen konkrete Inhalte wir selbstverständlich wie vereinbart vertraulich behandeln, möchten wir die Bedenken und Anregungen aller Akteure unseres Bundeslandes bereits jetzt aufgreifen. Ich denke, dass wir mit dem heutigen Termin auch bereits einige Unklarheiten aus der Welt schaffen konnten. Gleichzeitig möchten wir uns aber auch die Fachexpertise aus der Praxis einholen, um diese in den Beratungsprozess mit dem Bund einbringen zu können.“

Minister Manne Lucha legte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung auch den vom Bund angestrebten ambitionierten Zeitplan dar. In der ersten Phase des Reformprozesses möchten Bund und Länder bis zum Sommer 2023 gemeinsam Eckpunkte für die Reform erarbeiten, die dann in einem mit den Ländern abgestimmten Gesetzesentwurf münden sollen, bevor das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird. Ziel des Bundes ist ein Inkrafttreten des Reformgesetzes zum 1. Januar 2024. Das Gesetz wird nach der klaren Zusage des Bundesgesundheitsministers der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Diskussionsgrundlage für die Reform sind die Empfehlungen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenversorgung, wobei die Beratungen zwischen Bund und Ländern laut Minister Manne Lucha ergebnisoffen stattfinden. 

Weg vom reinen Effizienzdenken in Fallzahlen

Minister Manne Lucha betonte, dass man den Reformprozess konstruktiv begleiten werde und sich über die frühzeitige Einbindung durch den Bund freue, da dringender Handlungsbedarf bestehe und es einer Verbesserung der Versorgungsqualität bedürfe: „Wir müssen wegkommen vom reinen Effizienzdenken in Fallzahlen. Zudem muss die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser verbessert werden. Unser Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherzustellen mit wirtschaftlich gesunden Krankenhäusern. Wir erwarten, dass der Bund die berechtigten Anliegen der für die Krankenhausplanung zuständigen Länder am Ende auch miteinfließen lässt.“

In den kommenden beiden Wochen werden weitere entsprechende Anhörungstermine mit den von der Reform betroffenen Akteuren stattfinden, unter anderem mit den Krankenkassen, den Ärztinnen und Ärzten sowie deren Selbstverwaltung, den medizinischen Fachgesellschaften, Pflege- und Sozialverbänden, Rettungsdiensten, Selbsthilfeorganisationen und den Gewerkschaften.

Pressemitteilung vom 17. März 2023: Zweite Anhörung zur Krankenhausreform

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