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Einigung bei Wohnraum- und Städtebauförderung

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Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. (Bild: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)

Bund und Länder haben sich auf die Finanzierung der Wohnraum- und Städtebauförderung geeinigt. Mit den gesicherten Finanzhilfen des Bundes kann das Land die Förderprogramme schnellstmöglich auf den Weg bringen.

Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Wohnraum- und der Städtebauförderung der Länder steht. Bei der heutigen Sitzung der Bauministerkonferenz haben sich der Bund und die Länder gerade noch rechtzeitig vor Jahresende auf tragfähige Lösungen geeinigt.

Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte im Anschluss an die Sitzung in Berlin: „Unser Einsatz hat sich gelohnt. Ich bin erleichtert und freue mich sehr, dass wir nach langen Verhandlungen sowohl bei der Wohnraumförderung als auch bei der Städtebauförderung ein tragfähiges Ergebnis erzielen konnten, mit dem sowohl die Länder als auch der Bund zufrieden sein können. Damit ist sichergestellt, dass die für Baden-Württemberg vorgesehenen Finanzhilfen des Bundes fließen, und wir können beide Förderprogramme schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen vorausgegangen waren monatelange Gespräche. „Am Ende siegte der Einigungswille aller Beteiligten und deren Bereitschaft, Kompromisse einzugehen“, betonte die Ministerin.

130 Millionen Euro für die Wohnraumförderung im Land

„Die vom Bund nun zugesagten Mittel für die Wohnraumförderung schaffen eine wichtige Grundlage, dass wir den so wichtigen sozialen Wohnungsbau im nächsten Jahr weiter voranbringen können.“ Von insgesamt im Jahr 2020 für die Wohnraumförderung zur Verfügung stehenden Bundesmitteln in Höhe von einer Milliarde Euro erhält Baden-Württemberg rund 130 Millionen Euro. „Für mich waren drei Punkte besonders wichtig, die nun auch in der Vereinbarung zum Ausdruck kommen: Zum einen hat der föderale Gedanke klaren Niederschlag gefunden. Es sind deshalb namentlich die Bestimmungen der einzelnen Länder maßgeblich, bis zu welchen Einkommensgrenzen Haushalte Wohnraumförderung erfahren. Zweitens findet die dynamische Entwicklung Baden-Württembergs bei den Finanzzuweisungen des Bundes nun endlich auch in der Wohnraumförderung Berücksichtigung. So steigt der Anteil des Landes von rund acht Prozent auf künftig rund 13 Prozent der Finanzzuweisungen des Bundes. Und drittens behalten die Länder die erforderlichen Gestaltungsmöglichkeiten, um ihre eigenen Mittel zielgerichtet einsetzen zu können, das heißt beispielsweise für Baden-Württemberg besteht weiterhin die Möglichkeit, Miet- und Belegungsbindungen an bestehenden Mietwohnungen ebenso zu fördern wie den Erwerb von gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung“, resümierte Hoffmeister-Kraut.

77 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung

„Auch bei der Städtebauförderung können wir zufrieden sein. Mit der Einigung von Ländern und Bund wurde eine wichtige Weiche gestellt, dass wir die Städte und Gemeinden bei ihren Projekten unterstützen können“, so die Ministerin. Baden-Württemberg erhält demnach Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 77 Millionen Euro. Die Programmentscheidung über das Städtebauförderprogramm 2020 wird im Frühjahr getroffen. „Um neuen Wohnraum schaffen zu können, müssen vor allen Dingen Flächen verfügbar sein. Projekte zur Aktivierung von Flächen und zur bedarfsgerechten Sanierung des Wohnungsbestands haben daher in unserem Programm Priorität.“

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