Wirtschaft

Bund zur Beteiligung der an Frankreich grenzenden Länder aufgefordert

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland drängen auf eine internationale Vereinbarung mit Frankreich über Erleichterungen für grenznahe Unternehmen. Grund für die Initiative ist der oft beklagte unverhältnismäßige bürokratische Aufwand für grenznahe Unternehmen.

Mit gemeinsamen Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die französische Arbeitsministerin Muriel Pénicaud haben die Wirtschaftsministerinnen von Baden-Württemberg, Nicole Hoffmeister-Kraut, und des Saarlandes, Anke Rehlinger, sowie ihr Amtskollege aus Rheinland-Pfalz, Volker Wissing, darauf gedrängt, Verhandlungen über ein internationales Abkommen über Erleichterungen für die Unternehmen in den an Frankreich angrenzenden Grenzräumen aufzunehmen.

Unverhältnismäßige bürokratische Belastungen

Hintergrund der gemeinsamen Initiative ist, dass sich in den vergangenen Jahren zahlreiche, vor allem im deutsch-französischen Grenzraum ansässige Betriebe über neue und unverhältnismäßige bürokratische Belastungen von Seiten Frankreichs beklagt hatten. Beklagt wurden dabei zum Beispiel komplizierte Anmeldeverfahren, umfängliche Dokumentierungs- und Nachweispflichten in französischer Sprache oder die Benennung eines Vertreters in Frankreich mit französischer elektronischer Adresse.

Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing zeigten sich daher jetzt „hocherfreut“, dass in einem Anfang April vorgestellten Gesetzentwurf der französischen Regierung zur beruflichen Bildung auch Bestimmungen für Erleichterungen im französischen Entsenderecht vorgesehen seien. Von besonderem Interesse sei die darin enthaltene „Öffnungsklausel“, die mit dem Abschluss eines internationalen Vertrages die Möglichkeit eröffne, einige Bestimmungen des französischen Entsenderechts im Grenzraum für bestimmte Branchen anzupassen. Weitere Erleichterungen seien darüber hinaus für alle Unternehmen vorgesehen, die grenzüberschreitende Aufträge kurzfristig oder im Rahmen punktueller Ereignisse abwickeln.

Die mit dem Gesetzentwurf eröffneten Flexibilisierungsmöglichkeiten seien „geeignet, Hemmnisse abzubauen und den wirtschaftlichen Austausch zwischen den beiden Ländern zu vereinfachen.“ Gerade in den Grenzräumen müsse unter Beweis gestellt werden, dass die Marktfreiheiten des EU-Binnenmarktes in Übereinstimmung mit den EU-Entsenderegelungen zur Anwendung gelangten.

Bund muss Länder in internationale Vereinbarung einbeziehen

In dem Brief an Bundesminister Heil verweisen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland darauf, dass die Flexibilisierungsmöglichkeiten jedoch nur umgesetzt werden könnten, „wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die von Frankreich geschaffene Möglichkeit zum Abschluss eines internationalen Vertrages, in der Ausnahmeregelungen für Grenzregionen eröffnet werden, wahrnimmt.“ Eindruck der Länder sei aber, dass der Bund dies bislang nicht ausdrücklich sicherstellen wolle.

Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing drängten in ihren Schreiben daher darauf, Berlin müssen die Länder „sehr frühzeitig“ in die Erarbeitung einer derartigen internationalen Vereinbarung miteinbeziehen, da sie aufgrund ihrer geographischen Lage „maßgeblich in ihren Wirtschaftsbeziehungen“ betroffen seien.

Bereits im November 2017 hatten Hoffmeister-Kraut, Rehlinger und Wissing mit einem gemeinsamen Schreiben an die französische Arbeitsministerin Pénicaud die Initiative ergriffen, um die Belastungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr darzustellen und einige pragmatische Erleichterungen vorzuschlagen.

Gegenüber Pénicaud bedankten sich die drei Minister daher jetzt ausdrücklich dafür, dass sie mit ihren Anliegen in Paris offensichtlich Gehör gefunden hätten. Pénicaud hatte im Dezember 2017 angekündigt, von der Einführung der Registrierungsgebühr in Höhe von 40 Euro für alle Betriebe absehen zu wollen. Sie hatte zudem weitere Vereinfachungsmöglichkeiten in den Grenzregionen in Aussicht gestellt, die jetzt in jetzt vorgestellten französischen Gesetzesentwurf konkretisiert wurden.

Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Es ist ein gutes Zeichen für einen starken Föderalismus, dass wir als an Frankreich angrenzende Länder hartnäckig bleiben und gemeinsam an einem Strang ziehen, um Erleichterungen für unsere Betriebe zu erwirken. Das Angebot aus Paris, mit einem deutsch-französischen Abkommen maßgeschneidert auf die Sondersituation des deutsch-französischen Grenzraums einzugehen und für die aufgetretenen Probleme einen einvernehmlichen Lösungsansatz auszuarbeiten, darf jetzt in Berlin nicht zerredet werden.“ Mit einem internationalen Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland ergebe sich die einmalige Chance, stabile Rahmenbedingungen für das Frankreich-Geschäft zahlreicher Betriebe zu verhandeln, die mit der angekündigten weiteren Verschärfung des französischen Entsenderechts künftig zusätzlichen Risiken ausgesetzt seien.

Grenzraum fördern statt behindern

Ministerin Anke Rehlinger: „Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind ein erheblicher Wirtschaftsfaktor für die an Frankreich angrenzenden Bundesländer. Eine internationale Vereinbarung eröffnet den Unternehmen in Grenznähe neue Möglichkeiten und belebt den Dienstleistungssektor vor Ort. Die über viele Jahrzehnte gewachsenen engen wirtschaftlichen Beziehungen im deutsch-französischen Grenzraum wollen wir weiter fördern statt sie zu behindern. Dies ist auch Ziel unserer Frankreichstrategie. Aus eben dieser Motivation heraus ist die französische Regierung bereits in mehrfacher Hinsicht auf uns zugegangen, beispielsweise durch Aufhebung der geplanten Verwaltungsgebühr. Jetzt ist es an uns, sich auch auf Bundesebene für Erleichterungen bei der Entsendung von Arbeitskräften stark zu machen und eine entsprechende Vereinbarung aktiv zu unterstützen. Der Bund sollte sich einer solchen Chance nicht verschließen.“

„Angesichts der traditionell freundschaftlichen Zusammenarbeit mit Frankreich ist es kontraproduktiv, dass nachvollziehbare Regelungen zum Schutz vor Lohndumping nun dazu führen, dass der Binnenmarkt zwischen diesen beiden Staaten mit beiderseits gutem Lohnniveau behindert wird. Gerade für die an Frankreich angrenzenden Bundesländer ist die Umsetzung eines aktiven grenzüberschreitenden Marktes von besonderer Bedeutung“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Volker Wissing.

Weitere Meldungen

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

GNSS-Empfänger mit Sonnenaufgang
Digitale Infrastruktur

Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® stark genutzt

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Außenwirtschaft

Wirtschaftsrepräsentanz in Japan neu besetzt und gestärkt

Auszubildende in einer Berufsschule (Foto: © dpa)
Ausbildung

Duale Ausbildungsvorbereitung erhöht Karrierechancen

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Bewerbungsstart für „Spitze auf dem Land!“

Transportroboter im öffentlichen Raum
Urbane Robotik

Land fördert robotische Systeme im städtischen Raum

Mittelständischer Betrieb in Baden-Württemberg bei der Taschenherstellung aus alten PET-Flaschen (Symbolbild, © dpa)
Wirtschaft

Landtag beschließt neugefasste Mittelstandsförderung

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Holzbau

Aktualisierte Holzbau-Richtlinie stärkt Klimaschutz und Wirtschaft

Ein Fliesenleger arbeitet an einer Wand mit Fliesen (Symbolbild). (Bild: Waltraud Grubitzsch / dpa)
Handwerk

Land fördert Deutsches Hand­werksinstitut mit 240.000 Euro

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden.
Fachkräfte

Regionalprogramm Fachkräfte­sicherung bis 2027 verlängert

Eine Mitarbeiterin demonstriert im 3D-Druck-Applikationszentrum des Maschinenbauers Trumpf in Ditzingen die Bedienung einer 3D-Druck-Maschine per Tablet. (Foto: © dpa)
Innovation

Industrienahe Dienstleistungen als Wachstumstreiber