Schutzgebiete

Formale Aufnahme von Bannwäldern in die Kernzone des Biosphärengebiets Schwarzwald

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick in das Tal bei Wieden im Südschwarzwald. (Bild: dpa)

Die im letzten Jahr im Biosphärengebiet ausgewiesenen Bannwälder sollen künftig auch formal zur Kernzone des Gebietes gehören. Das Umweltministerium hat das offizielle Verfahren gestartet, um die Verordnung zu ändern.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat das offizielle Verfahren gestartet, um die Verordnung über das Biosphärengebiet Schwarzwald zu ändern. Ziel ist es, innerhalb des 63.236 Hektar großen Biosphärengebietes liegende Bannwälder mit einer Größe von insgesamt rund 196 Hektar förmlich in die sogenannte Kernzone des Gebietes aufzunehmen. 

Das Biosphärengebiet ist in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen gegliedert. Mit knapp 1.905 Hektar beträgt der Flächenanteil der Kernzone aktuell 3,01 Prozent. Nach der nun geplanten Erweiterung wird die Kernzone eine Größe von 2.101 Hektar einnehmen, das entspricht einem Anteil von 3,3 Prozent der Gebietsfläche.

Der Wald wird komplett sich selbst überlassen

In Bannwäldern ist jegliche Form der Bewirtschaftung eingestellt. Der Wald wird komplett sich selbst überlassen. Auch die Kernzone des Biosphärengebietes soll sich möglichst unbeeinflusst vom Menschen entwickeln. „Die im letzten Jahr im Biosphärengebiet neu ausgewiesenen Bannwälder gehören daher faktisch bereits zur Kernzone des Gebietes“, sagte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller. „Ziel des nun eingeleiteten Verfahrens ist es, dass die Bannwälder künftig auch förmlich als Kernzone gelten.“

Die acht Bannwälder namens „Faulbach-Südost“, „Rappenfelsen“, „Hirschfelsen-Nordwest“, „Scheibenfelsen-Südost“, „Ibacher Moor“, „Wehratal-Ost“, „Wehratal-Südost“ und „Wehratal-Südwest“ befinden sich im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald auf Gemarkungen der Gemeinde Oberried und im Landkreis Waldshut auf Gemarkungen der Gemeinden Ibach und Wehr.

Neben notwendigen kleineren Flächenarrondierungen sieht der Verordnungsentwurf zudem vor, auf der Gemarkung der Gemeinde Wehr angrenzend an einer der neuen Kernzonenflächen eine Fläche von 15 Hektar, die bislang zur Entwicklungszone zugehört, als Pflegezone auszuweisen.

Ausschließlich Flächen der öffentlichen Hand betroffen

Von der Zonierungsänderung betroffen sind ausschließlich Flächen der öffentlichen Hand. Interessierte können den Verordnungsentwurf einschließlich der Karten in Papierform während des Auslegungszeitraums vom 30. Juli bis einschließlich 29. August 2018 beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg sowie elektronisch auf dessen Internetseite einsehen. Zudem besteht während des Auslegungszeitraums die Möglichkeit, bei den räumlich betroffenen unteren Naturschutzbehörden bei den Landratsämtern Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut vor Ort während der Sprechzeiten elektronisch Einsicht zur nehmen. Parallel zur öffentlichen Auslegung hört das Ministerium auch die Träger öffentlicher Belange an.

Umweltministerium: Verfahren und Auslegungsunterlagen

Umweltministerium: Biosphärengebiet Schwarzwald

Biosphärengebiet Schwarzwald

Weitere Meldungen

Die NECOC-Versuchsanlage am KIT produziert festen Kohlenstoff aus klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid.
Wirtschaft

Land fördert innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Neue Angebote bei Ehrenamtskarte

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Neue Fördermaßnahme „Rotationsbrache im Weinbau“ ab 2027

Siegerehrung Start-up BW Elevator Pitch Vorentscheid Rems-Murr
Start-up BW

Fibryx GmbH im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch"

Wasserrückhalt im Wald
Forst

Wälder speichern Wasser und schützen vor Erosion

Das Flügelrad für Radioaktivität ist auf einer sogenannte Ringleitung für hochkonzentriertes Radon zu sehen.
Strahlenschutz

Ergebnisse des Radon-Messprogramms

Straßenverkehr in Stuttgart
Bundesrat

Gegen erneute Verbote für Automobilbranche

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Hauk fordert schnelle Entlastungen bei Energiepreisen

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Ausnahmegenehmigung zum Wolfsabschuss wird nicht verlängert

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald: Fragen und Antworten

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Klimawandel

2025 deutlich zu warm und mit ausgeprägter Hitzephase

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Stuttgart, 03.03.2026: Staatssekretär Andre Baumann (zweiter von links) mit den Gründern des Ombudsverein Erdwärme e. V. (von links): Dr. Herbert Pohl (Geschäftsführer, Deutsche ErdWärme GmbH), Staatssekretär Dr. Andre Baumann, Dr. Horst Kreuter (Vulcan Energie Ressourcen GmbH), Andreas Mühlig (Leiter GE Erzeugung Betrieb EnBW Energie Baden-Württemberg AG), Dr. Hansjörg Roll (Mitglied des Vorstands, MVV Energie AG), Klaus Preiser (Geschäftsführung, badenova Wärmeplus GmbH & Co. KG), Jürgen Scheurer (Geschäftsführer, Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e. V.), Jörg Dürr-Pucher, (Vorsitzender, Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e. V.)
Energiewende

Ombudsverein Erdwärme für schnelle Schlichtungen gegründet

Der Luchs wird eingefangen, um ihn zu besendern
Forst

Luchs im Landkreis Rastatt mit Halsbandsender ausgestattet