Innere Sicherheit

Baden-Württemberg stimmt für leichtere Überwachung elektronischer Geräte

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Minister Strobl spricht im Bundesrat

Baden-Württemberg hat im Bundesrat für die erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops gestimmt. Der Bundesrat hat die entsprechende G 10-Mitwirkungsverordnung jedoch mehrheitlich abgelehnt.

„In Deutschland besteht die ernstzunehmende Gefahr eines terroristischen Anschlages. Das zu verhindern, muss unser Ziel sein. Hierzu müssen die Sicherheitsbehörden materiell und personell bestmöglich aufgestellt sein und die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten für ein effektives Handeln – auch schon im Vorfeld eines drohenden Anschlages – haben. Die G 10-Mitwirkungsverordnung (PDF) hätte dafür gesorgt, dass unsere Sicherheitsbehörden im digitalen Kommunikationsraum nicht blind und taub werden. Dem hat der Bundesrat heute leider nicht zugestimmt. An Baden-Württemberg lag es freilich nicht“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Bundesrates in Berlin. Zuvor hatte der Bundesrat mehrheitlich die G 10-Mitwirkungsverordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat abgelehnt.

Änderung hätte bereits bestehende Sicherheit gestärkt

„Schon jetzt erfolgt ein Großteil der Telekommunikation verschlüsselt. Um auch weiterhin zum Schutz von hochrangigen Rechtsgütern auf diese Telekommunikationsinhalte zugreifen zu können, ist die vorherige Einbringung einer speziellen Software auf das Mobiltelefon der überwachten Person erforderlich. Die dazu erforderliche – und gesetzlich bereits verankerte – Mitwirkungspflicht der Telekommunikationsunternehmen hätte durch die G 10-Mitwirkungsverordnung in technischer und organisatorischer Hinsicht konkretisiert und optimiert werden sollen. Damit wäre die bislang in der Praxis mit großen Herausforderungen verbundene Telekommunikationsüberwachung für unsere Sicherheitsbehörden in Zukunft leichter zu handhaben gewesen. Und um auch dies klarzustellen: Eine Herabsenkung der rechtlichen Hürden für eine Telekommunikationsüberwachung wäre damit nicht verbunden gewesen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gesetzlich genau geregelt und wären unangetastet geblieben. Kurzum: Mit der Änderung hätten wir den Sicherheitsbehörden keine neuen Pfeile in den Köcher gelegt, sondern lediglich bestehende Pfeile gespitzt“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Forderung nach Erleichterung der Überwachung

„Aktuell zeigt uns die Diskussion um Telegram eindrücklich: Wir brauchen eine erleichterte Überwachung von Mobiltelefonen und Laptops heute dringender denn je. Wenn internationale Terroristen, Rechtsextremisten und gewaltbereite Corona-Leugner auf Telegramm Mordpläne gegen Amtsträgerinnen und Amtsträger schmieden, sich gegen unseren Staat verabreden, den Umsturz und Terroranschläge planen, dann ist endgültig eine rote Linie überschritten. Es gilt, die Instrumente der wehrhaften Demokratie zu nutzen. Verteidigen wir unsere freiheitliche demokratische Grundordnung“, so Minister Thomas Strobl.

Bislang erfolgt ein Zugriff auf Kommunikationsinhalte über die Installation einer Überwachungssoftware auf dem Mobiltelefon der überwachten Person, wobei deren Mitwirkung notwendig ist – zum Beispiel indem die Person auf einen infizierten Link klickt. Mit der G 10-Mitwirkungsverordnung sollte eine Installation einer Überwachungssoftware auf dem Endgerät der überwachten Person ohne deren Mitwirkung möglich werden. Telekommunikationsanbieter sollten verpflichtet werden, den Datenstrom einer überwachten Person über die Sicherheitsbehörden laufen zu lassen. So sollte es möglich sein, die erforderliche Überwachungssoftware in den Datenstrom zu transportieren, ohne dass die betroffene Person dies bemerkt.

Weitere Meldungen

Die „Ulmer Madonna“ in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Laiz
Weihnachten

Weihnachtsgrüße des Ministerpräsidenten

Polizistin bei einem Auslandseinsatz
Polizei

Weihnachtsgrüße an Einsatzkräfte der Polizei in Auslandsmissionen

Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug. (Foto: © dpa)
Bundesrat

Weitere Schritte zur „Migrationswende“

Baden-Württemberg, Seebach: Fichten und eine Buche stehen im Nationalpark Schwarzwald im Nebel.
Bundesrat

Hauk fordert Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Bundesrat

Land unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Landgericht Ulm
Justiz

Zwei Juristen aus Baden-Württemberg an Bundesgerichte berufen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Touristen sitzen im Aussenbereich von Restaurants.
Bundesrat

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie im Bundesrat

Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)
Rettungsdienst

Land investiert 80 Millionen Euro in Rettungswachen

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizinwirtschaft

Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung

Bei dem Bild handelt es sich um einen Screenshot der Startseite von kinderschutz-bw.de, einer Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Es zeigt einen kleinen Jungen, der mit einem Holzflugzeug spielt.
Kinderschutz

Webplattform Kinderschutz für Baden-Württemberg gestartet

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman. (Foto: dpa)
Automobilwirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Automobilpaket der EU-Kommission

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029