Luftreinhaltung

Ausnahmeregelungen für Verkehrsverbote in Stuttgart präzisiert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Autos stehen in Stuttgart im Stau. (Bild: © dpa)

Die Landesregierung hat Ausnahmen für die Zufahrtsbeschränkung für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4/IV in Stuttgart beschlossen. So dürfen nun Park&Ride-Anlagen angefahren werden. Zudem gibt es eine Anpassung bei den Härtefallregelungen und den Zumutbarkeitsgrenzen.

Am 12. März 2019 hat der Koalitionsausschuss beschlossen, dass eine Ausnahme für Fahrten zu und von Park&Ride-Anlagen gewährt wird. Dies ermöglicht Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Umweltzone Stuttgart haben, mit ihren Diesel-Kfz der Euro-Norm 4 und schlechter mit grüner Plakette auf direktem Weg zur und von der nächst gelegenen Park&Ride-Anlage zu fahren.

Der Nachweis der berechtigten An- und Rückfahrt kann unter anderem in Form eines gültigen Nahverkehrs-Tickets, etwa Einzel-, Wochen-, Monats- oder Jahresticket oder eines Parkscheins beziehungweise Parkquittung erfolgen. Bei der Nutzung gebührenfreier Park&Ride-Anlagen ist kein Nachweis durch Vorlage eines Parkscheins möglich, weshalb im Falle einer Kontrolle die berechtigte An- oder Rückfahrt plausibel zu erläutern ist. Sollte die angefahrene Park&Ride-Anlage vollständig belegt sein, kann auf direktem Weg die nächstgelegene Park&Ride-Anlage angefahren werden. Fahrten im und durch den Innenstadtbereich („Kessel“) sind untersagt.

Diese Ausnahme vom Verkehrsverbot gilt für folgende Parkplätze und Park&Ride-Anlagen in der Umweltzone Stuttgart: Degerloch Albstraße, Heumaden, Obertürkheim Hafenbahnstraße, Österfeld (Unterer Grund), Plieningen, Rohr, Ruhbank (Fernsehturm), Salzäcker, Sommerrain, Vaihingen, Wagrainäcker, Weilimdorf Parkhaus, Weilimdorf Weissacher Str. Nord, Weilimdorf Weissacher Str. Süd, Zuffenhausen Am Bahnhof und Zuffenhausen Parkplatz.

Härtefallregelungen im Detail

Überdies wurde die Härtefallregelung für Ausnahmen von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4/IV in der Umweltzone Stuttgart präzisiert. So können in besonders begründeten privaten oder unternehmerischen Härtefällen im Einzelfall Ausnahmen von den Verkehrsverboten erteilt werden.

Bei unternehmerischen Härtefällen gilt dies insbesondere für Kleinbetriebe. Ein solcher Härtefall ist in der Regel durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder einer gleichwertig befähigten Person zu belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines geeigneten Fahrzeugs zu einer Existenzgefährdung führen würde. Ausnahmen können danach auch für Fahrten von Kundinnen und Kunden zu und von Kfz-Werkstätten erteilt werden, sofern die jeweilige Kfz-Werkstätte durch die Verkehrsverbote nachweislich in ihrer Existenz bedroht ist. Analog können diese Härtefallkriterien in besonderen Einzelfällen auch auf Fahrzeuge eines gemeinnützigen Vereins angewendet werden.

Zumutbarkeitsgrenzen angepasst

Bei privaten Härtefällen wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung anhand nachfolgend aufgeführter Beträge beurteilt:

Zumutbarkeitsgrenze     Monatliches Nettogehalt
1-Personen-Haushalt     1415,00 €
2-Personen-Haushalt     1950,00 €
3-Personen-Haushalt     2275,00 €
4-Personen-Haushalt     2640,00 €

Die Zumutbarkeitsgrenzen gelten für das Haushaltseinkommen bzw. für den Fall, dass die anderen Haushaltsmitglieder versorgungsberechtigt gegenüber dem Antragsteller sind. Maßgeblich ist dabei das gesamte Haushaltseinkommen bzw. welchen Haushaltsmitgliedern der Antragsteller gegenüber versorgungspflichtig ist.

Aufgrund der erhöhten Lebenshaltungskosten in der Region Stuttgart wurde die Grenze angehoben, ab welcher die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges als zumutbar erachtet wird. Zu diesem Zweck wurde die gemäß der Pfändungsfreigrenze ermittelten Euro-Beträge um 25 Prozent erhöht.

Sonstige Ausnahmeregelungen

Unabhängig von der Zumutbarkeitsgrenze kann bei privaten Härtefällen, die persönliche und unaufschiebbare Gründe in geeigneter Weise nachweisen können, eine Ausnahme erteilt werden, wenn:  

  • die Fahrten nur in einem kurzen Zeitraum oder nur in seltenen Sonderfällen stattfinden wie etwa Umzug oder Neuwagen-Kaufanbahnung mit Inzahlungnahme (temporärer Fahrtzweck),
  • die wenigen monatlichen Sonderfahrten zur familiären Betreuung von Kindern unter acht Jahren dienen, wobei regelmäßige Fahrten zur Schule, Krippe, Kita, Kindergarten oder zur Freizeitgestaltung ausgeschlossen sind (sogenannte „Elterntaxis“) (Fahrtzweck Betreuung kleiner Kinder) oder
  • wenn der Fahrtzweck ähnlich bestehenden allgemeinen Ausnahmeregelungen ist, zum Beispiel sollen für Privatfahrten zur Pflege von Familienangehörigen entsprechende Ausnahmen ermöglicht werden, die auch für professionelle Pflegedienste gelten.

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Ein Aufsteller mit Flyern.
Öffentlicher Nahverkehr

Verkauf von Fahrkarten in Reutlingen und Aulendorf

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Autos fahren bei Gosbach (Baden-Württemberg) auf der Autobahn A 8 München - Stuttgart am Drackensteiner Hang über eine Brücke.
Verkehr

Baufreigabe für Albaufstieg

Verschiedene Mobilitätsicons von Bus über Auto bis Bahn liegen auf einer Baden-Württemberg-Karte.
Mobilität

Landesweites Verkehrsmodell bildet Verkehr digital ab

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
Bahnverkehr

Fahrplanwechsel bringt neue und schnellere Verbindungen

Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)
Streuobst

Land führt Baumschnittförderung fort

Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)
Straßenverkehr

Was Streuobstwiesen mit dem Straßenbau zu tun haben