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Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz

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Gruppenbild der teilnehmenden Jugend- und Familienminister aller deutschen Bundesländer

Die Jugend- und Familienminister der Länder fordern einstimmig die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Außerdem wollen sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen ausbauen.

Zwei Tage lang diskutierten die Jugend- und Familienminister aller deutschen Bundesländer in Weimar aktuelle Themen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. „Von Weimar geht das kraftvolle Signal aus, dass Kinder und Jugendliche in diesem Land mehr Rechte und mehr gesellschaftliche Teilhabe bekommen, aber auch besser geschützt werden müssen“, sagte der baden-württembergische Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zum Abschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK).

Lucha freute sich ganz besonders darüber, dass sich die JFMK einstimmig für die ausdrückliche Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen hat. „Gerade angesichts der jüngsten irritierenden Signale aus dem Bundesinnenministerium, wonach dort das im Koalitionsvertrag der großen Koalition verankerte Vorhaben offenbar wieder in Frage gestellt wird, ist dieses einhellige Votum aller Länder ein wichtiges Signal für bessere Kinderpolitik und wirksameren Kinderschutz in Deutschland“, sagte Lucha. „Es muss uns darum gehen, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu stärken – auch sie sollten das selbstverständliche Recht haben, in eigenen Angelegenheiten ihre Meinung zu sagen und mit dieser Meinung auch Gehör zu finden. Wir müssen das Bewusstsein von Erwachsenen schärfen, Kinderrechte stärker zu beachten. Und wir müssen das Kindeswohl deutlich mehr als bisher in den Mittelpunkt stellen, Kinder besser vor Gewalt und anderen Risiken schützen. Das Grundgesetz sollte ausdrücklich klarstellen, dass Kinder Träger von eigenen Grundrechten sind. Jugend ermöglichen heißt schließlich: Rechte gewährleisten“, sagte Lucha.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen stärken

„Ich freue mich auch sehr darüber, dass meine Kolleginnen und Kollegen in Weimar einstimmig unseren baden-württembergischen Antrag unterstützt haben, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken“, so Minister Lucha weiter. Eine wichtige Forderung des Runden Tisches „Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren“ in Baden-Württemberg sei gewesen, dass Kindern und Jugendlichen in solchen Einrichtungen zwingend Partizipationsmöglichkeiten in allen sie betreffenden Angelegenheiten eingeräumt werden sollten. „Stationäre Erziehungshilfen sind zweifellos eine der intensivsten Interventionen in die Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Gleichzeitig soll die Heimerziehung ein Ort der sozialen Teilhabe und der Sicherung der Rechte sein.“ Positive Erfahrungen durch Beteiligung als Experten in eigener Sache seien für Kinder und Jugendliche extrem wichtig, so der Minister.

Bereits am Donnerstag hatte die Ministerkonferenz einstimmig einen „Weimarer Appell“ gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Ideologien der Ungleichwertigkeit wie Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit oder die Abwertung Homo-, Trans* und Intersexueller verabschiedet und sich zu einer freiheitlichen, inklusiven und vielfältigen Gesellschaft bekannt. Die JFMK verurteilte jegliche Form von Diskriminierung und setzte sich für die uneingeschränkte Einhaltung der Menschenrechte ein. Darüber hinaus begrüßten die Ministerinnen und Minister, dass das Bundesprogramm „Demokratie leben“ über 2019 hinaus fortgeführt wird.

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