Arbeitsmarkt

1,5 Millionen Euro für innovative Projekte gegen Arbeitslosigkeit

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Zwei Frauen und zwei Männer schlagen in einem Meeting die Hände zusammen

Das Arbeitsministerium gibt 1,5 Millionen Euro für innovative Projekte zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Damit sollen Menschen, die beim Einstieg in den Arbeitsmarkt vor besonderen Hürden stehen, gezielt und bedarfsgerecht unterstützt werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen des Extern: Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ (Öffnet in neuem Fenster) bis Ende 2021 mit rund 1,5 Millionen Euro innovative Projekte zur Förderung von Frauen und älteren Arbeitssuchenden, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten.

„Es hat sich gezeigt, dass sich Frauen und Arbeitssuchende über 50 Jahre häufig schwerer beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt tun. Deshalb haben wir im Rahmen eines Ideenwettbewerbs Projektideen ausgewählt, die Menschen, die beim Einstieg in den Arbeitsmarkt vor besonderen Hürden stehen, gezielt und bedarfsgerecht unterstützen. Durch diese Projekte können wir innovative Ansätze erproben und neue Modelle entwickeln“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Geförderte Projekte

Von über 20 Projektanträgen wurden sechs Projekte ausgewählt: drei Projekte, die sich speziell auf arbeitssuchende Frauen im SGB II-Leistungsbezug konzentrieren, zwei Projekte speziell für Arbeitssuchende über 50 im SGB II-Leistungsbezug und ein Projekt, das sich an beide Zielgruppen richtet. Die Projekte werden in 13 Stadt- und Landkreisen durchgeführt. Ziel der Projekte ist die Stabilisierung der persönlichen Situation, Beseitigung von Hemmnissen, die eine Arbeitsaufnahme verhindern, sowie eine schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Die folgenden sechs Träger werden zunächst bis Ende 2021 gefördert:

Bereits in der Vergangenheit hat Baden-Württemberg Vorbildmodelle zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit entwickelt. So enthält beispielsweise das zum 1. Januar 2019 auf Bundesebene eingeführte Teilhabechancengesetz einen Passiv-Aktiv-Tausch nach baden-württembergischem Vorbild. „Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dass man am Ball bleibt und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung sichtet. Daher freue ich mich besonders, dass die Projekte bereits am 1. Juli starten. Wir wollen auch weiterhin bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit mit neuen Modellen Vorreiter sein“, so die Ministerin.

Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“

Das Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ 2020 besteht aus vier Bausteinen: Beschäftigungsförderung und Jugendhilfe gemeinsam anpacken (BeJuga), Unterstützung von Arbeitslosenberatungszentren (ALOZ), Förderung des Netzwerks Teilzeitausbildung und dem Ideenwettbewerb. Insgesamt stellt das Wirtschaftsministerium für das Landesprogramm rund drei Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.

Extern: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau: Landesprogramm „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ (Öffnet in neuem Fenster)

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