Wohnen

Wiedervermietungsprämie weiterentwickelt

Das Land hat die Wiedervermietungsprämie weiterentwickelt. Kommunen, die eigene Programme zur Aktivierung von Leerstand auflegen, erhalten künftig eine zusätzliche Erfolgsprämie.

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Ein altes Stadtgebäude wurde saniert und aufgestockt, um mehr Wohnraum zu schaffen.
Symbolbild

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat die Extern: Wiedervermietungsprämie (Öffnet in neuem Fenster) des Landes weiterentwickelt. Kommunen können ab sofort zusätzliche Erfolgsprämien in Höhe von jeweils 500 Euro erhalten, wenn sie ein eigenes Förderprogramm zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum anwenden. Ministerin Nicole Razavi erklärte am 15. Oktober 2024 in Stuttgart: „Die Wiedervermietungsprämie zeigt Wirkung: Immer mehr Kommunen betreiben ein gezieltes Leerstandsmanagement, auch mit eigenen Förderprogrammen. Diese Dynamik unterstützen wir gerne. Deshalb fördern wir Kommunen, die eigene Programme zur Aktivierung von Leerstand auflegen, nun zusätzlich mit einer ‚Prämie on top‘.“

Im Juli 2020 hat die Landesregierung die Wiedervermietungsprämie eingeführt. Diese Maßnahme belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Das Land bezahlt dabei pro reaktivierter Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten (maximal 2.000 Euro), wenn eine Wohnung wiedervermietet wird, die zuvor mindestens sechs Monate leer stand. Die zusätzliche Erfolgsprämie in Höhe von 500 Euro gibt es ab dem 15. Oktober 2024 je vermieteter Wohnung on top, wenn die Kommune im konkreten Wiedervermietungsfall ein Förderprogramm zur Aktivierung von leerstehendem Wohnraum anwendet.

Darüber hinaus können die Kommunen die Wiedervermietungsprämie nun auch erhalten, wenn sie selbst Mieter werden. „Die Praxis hat gezeigt, dass einige Kommunen die Wiedervermietung angehen, indem sie selbst leerstehenden Wohnraum anmieten. Auch das ist ein Weg, den wir gerne unterstützen“, erklärte die Ministerin.

Über 500 Wohnungen seit Einführung der Prämie wiedervermietet

Seit Einführung der Wiedervermietungsprämie im Juli 2020 wurden 525 leerstehende Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. Allein 2024 konnten bisher 93 Anträge bewilligt werden (Stand Ende September 2024). „Die Wiedervermietungsprämie ist ein kleiner, aber wirkungsvoller Anreiz: Sie trägt dazu bei, das Bewusstsein vor Ort zu schärfen, und ist nicht selten der letzte Anstoß zur Wiedervermietung. Ich freue mich über jede Wohnung, die wir auf diese Weise für den Wohnungsmarkt zurückgewinnen. Denn jede Wohnung zählt“, so Ministerin Razavi.  

Wohnraumoffensive BW

Die Wiedervermietungsprämie gehört zum Prämienkatalog des Extern: Kompetenzzentrums Wohnen BW (Öffnet in neuem Fenster), einem Teil der Extern: Wohnraumoffensive BW (Öffnet in neuem Fenster). Ansprechpartner für die Kommunen ist die Extern: Landsiedlung Baden-Württemberg (Öffnet in neuem Fenster). Sie setzt für das Land den Prämienkatalog um. Weitere Bausteine der Wohnraumoffensive sind etwa der Extern: kommunale Grundstücksfonds (Öffnet in neuem Fenster) und die Extern: Patenschaft Innovativ Wohnen BW (Öffnet in neuem Fenster).

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