Verbraucherschutz

Weihnachtsgebäck und Kosmetik auf dem Prüfstand

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter kontrollieren derzeit gefragte Produkte in der Adventszeit. Die bisherigen Untersuchungen fallen insgesamt positiv aus.

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Ein Lebkuchenherz mit der Aufschrift „Frohe Weihnacht“ hängt auf einem Weihnachtsmarkt (Bild: © dpa).
Symbolbild

„Damit auch an Weihnachten die Gaumenfreude der Verbraucher ungetrübt bleibt kontrollieren die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg jetzt verstärkt auf Weihnachtsmärkten und im Einzelhandel saisonale Produkte. Untersucht werden Lebensmittel sowie Kosmetika und Bedarfsgegenstände. Unsere Expertinnen und Experten der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart können bisher ein positives Fazit der Untersuchungen vorweihnachtlicher Produkte ziehen. Sofern Mängel festgestellt wurden, war die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht betroffen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Weihnachtliche und winterliche Kosmetika

Zimt, Vanille, Tannennadeln, auch in den Kosmetik-Abteilungen duftet es in der Weihnachtszeit ganz besonders intensiv. Das Kosmetik-Team des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe nimmt jedes Jahr Weihnachts-Hautpflegecremes und Duschgels unter die Lupe. Bei allen bisher untersuchten Sondereditionen konnten erfreulicherweise keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Bei einem Adventskalender mit Kinder-Produkten für die Badewanne sollten die Eltern jedoch beim Öffnen der Kalendertürchen bei Kleinkindern dabeibleiben. Die kleinen Tütchen und Packungen mit Badezusätzen könnten sonst möglicherweise mit Süßigkeiten verwechselt werden.

Bei Pflegeprodukten für trockene Haut wurde von 89 Proben im letzten Winter bei einer Creme-Maske ein Konservierungsstoff über dem Grenzwert nachgewiesen. Eine Bodybutter enthielt nicht gekennzeichnete Allergene Duftstoffe. „Vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher mit bekannten Allergien gegen Duftstoffe sollten bei dem Kauf von Weihnachtskosmetik mit ungewohnten Düften genau auf die Kennzeichnung schauen und die kosmetischen Mittel an einer kleinen Stelle ausprobieren“, rät Minister Hauk.

Vielfältige Untersuchungen bei Trockenfrüchten

Getrocknete Früchte, wie zum Beispiel Aprikosen, Cranberrys, Rosinen oder Datteln haben auf dem Gabenteller oder beim weihnachtlichen Backen Hochsaison. Nahezu 99 Prozent der in den letzten drei Jahren untersuchten Trockenfrüchte waren frei von Schädlingen. Alle stichprobenartig auf mikrobiologische Verunreinigungen untersuchten Proben waren unauffällig.

Auch hinsichtlich einer Schwefelung musste Trockenobst nur selten beanstandet werden. Durch den Zusatz von Schwefeldioxid kann etwa die leuchtend orange Farbe bei Aprikosen erhalten werden. Wegen möglicher allergieähnlicher Reaktionen bei empfindlichen Verbrauchern muss dies jedoch gekennzeichnet werden. Auch Höchstmengen sind hier einzuhalten.

Für die beiden herstellungsbedingten Kontaminanten Hydroxymethylfurfural (HMF) sowie Acrylamid gibt es bislang noch keine Richt- oder Grenzwerte für Trockenfrüchte. „Unsere Labore untersuchen dennoch auch hier den Gehalt dieser unerwünschten Stoffe, um die Belastung von Lebensmitteln zu überwachen und Daten für mögliche künftige Höchstgehalte zu sammeln,“ erläuterte Minister Hauk.

Während HMF vor allem in „roten Früchten“, wie getrockneten Kirschen, Cranberrys und Pflaumen zu finden sei, sei das gesundheitlich bedenkliche Acrylamid vor allem in Steinfrüchten wie ungeschwefelten Aprikosen oder dunklen Datteln. Die mittleren Acrylamid-Gehalte waren im Vergleich zu Pommes, Keksen und Chips eher niedrig.

Zimt und Co im Test auf Bestrahlung

Zur Advents- und Weihnachtszeit sind Gewürze wie Zimt, Kardamom, Anis oder Muskatnuss aus der Küche kaum wegzudenken. Auch fertige Mischungen erfreuen sich beim Zubereiten leckerer Lebkuchen und Plätzchen in der „Weihnachtsbäckerei“ großer Beliebtheit. Zimtpulver, Zimtzucker sowie Lebkuchen- und Spekulatius-Gewürzmischungen wurden am CVUA Karlsruhe auch auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen überprüft. Das Verfahren darf in Deutschland bei Gewürzen angewendet werden. Es ist gesundheitlich unbedenklich und wird eingesetzt, um möglicherweise krankheitserregende Mikroorganismen abzutöten und um die Haltbarkeit des Produkts zu verlängern. Zur Information des Verbrauchers ist jedoch eine entsprechende Kennzeichnung rechtlich vorgeschrieben. Bisher untersucht wurden acht Proben ohne Hinweis auf eine Bestrahlung. Während bei sieben Proben dies auch analytisch bestätigt werden konnte, war bei einer Probe Zimtpulver eine Strahlenbehandlung nachweisbar.

Aus der Weihnachtsbäckerei

Bei den beliebten Zimtsternen stehen ebenfalls Gewürze im Fokus. Der von Natur aus in Zimt enthaltene Aromastoff Cumarin kann bei übermäßiger Aufnahme potenziell leberschädigend sein. Erfreuliches Ergebnis der diesjährigen Untersuchungen auch anderer Backwaren mit Zimt: Keine der an den CVUAs Karlsruhe und Stuttgart untersuchten Proben war hinsichtlich des Cumarin-Gehalts auffällig, alle Befunde lagen unterhalb der gesetzlichen Höchstwerte. Es wurden lediglich kleinere Kennzeichnungsmängel festgestellt.

Spekulatius überprüfte das CVUA Sigmaringen gezielt auf Mykotoxine, also Schimmelpilzgifte. Mehrere typische Zutaten wie Mehl, Mandeln oder Gewürze können hier mit diesen Mykotoxinen belastet sein. Zusammen mit dem Vorjahr wurden bisher 18 Proben Spekulatius auf diese Kontaminanten untersucht. Die gute Nachricht für Spekulatiusliebhaber: Lediglich drei von 18 Proben enthielten Mykotoxine in geringen Mengen. Keiner der durch die Europäische Union vorgegebenen Höchstgehalte war überschritten.

„Neben dem Weihnachtsgebäck selbst untersuchen wir auch die verwendeten Backutensilien. Die Untersuchungen am CVUA Stuttgart bestätigen die insgesamt hohe Qualität“, betonte Minister Hauk. Lediglich eine Silikonbackform wies eine Grenzwertüberschreitung auf, alle anderen Proben waren stofflich unauffällig.

Die getesteten Ausstecher aus Metall gaben keine unerwünschten Elemente an das Lebensmittel ab. Kuvertüren in bunt bedruckten Verpackungen waren ausnahmslos unauffällig und wiesen keine Gehalte an übergegangenen Druckfarbenbestandteilen auf. Es gab auch keine geschmacklichen oder geruchlichen Abweichungen der Prüflebensmittel nach Lagerung in Gebäckdosen oder Klarsichtbeuteln. Keine der Servietten färbte auf das Lebensmittel ab. Nur zwei Produkte wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Insgesamt also gute Voraussetzungen für den heimischen Backbetrieb!

Weihnachtliche Speisen „To go“

Auch herzhafte Speisen erfreuen sich auf Weihnachtsmärkten großer Beliebtheit. Daher untersucht das CVUA Freiburg Proben von Currywurst oder Reibekuchen, Flammkuchen, Schupfnudel- oder Pasta-Gerichten, die die Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen bei ihren Kontrollen der Marktstände entnommen haben. Von acht untersuchten Proben wurden lediglich vereinzelte Mängel in der Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen festgestellt.

„Unsere vorweihnachtliche Schwerpunktaktion zum gesundheitlichen Verbraucherschutz hat sich bewährt und zeigt, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in der Adventszeit sicher sein können beim Konsum weihnachtlicher Produkte. Daher werden wir die Aktion auch im nächsten Jahr fortsetzen“, sagte Verbraucherschutzminister Hauk abschließend.

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