Städtebau

Nichtinvestive Städtebauförderung 2024 startet

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NIS-Maßnahme Stadtstrand in Leinfelden-Echterdingen
Symbolbild

Das Land stellt in diesem Jahr erneut eine Million Euro für die nichtinvestive Städtebauförderung zur Verfügung. Es geht darum, den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren zu stärken und die Zentren zu beleben. Die Kommunen können bis 31. Oktober 2024 Anträge einreichen.

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können ab jetzt wieder Anträge für die nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) stellen. 2024 stellt das Land erneut eine Million Euro für diese wichtige Projektförderung zur Verfügung. Das gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bekannt.

Land stellt erneut eine Million Euro zur Verfügung

„Persönliche Kontakte sind das A und O für einen liebens- und lebenswerten Wohnort. Genau hier setzen die Fördermittel der nichtinvestiven Städtebauförderung an. Sie helfen den Kommunen dabei, den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren zu stärken, die Nutzungsvielfalt zu erhöhen und die Zentren zu beleben. Damit sind sie eine perfekte Ergänzung für unsere baulich-investiven Förderprogramme. Die Kommunen können so ihre städtebaulichen Erfolge verstetigen“, so die Ministerin.

Wesentliche Ziele des Programms sind: Das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken; ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren; einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen. Gefördert werden können zum Beispiel Sportangebote zur Sturzprävention, Bürgerfeste, Nachbarschaftshilfen, eine bedarfsgerechte Nahversorgung, Repair-Cafés, Spielangebote für Kinder oder Sprachkurse für Migranten. Dabei können auch experimentelle Ansätze verfolgt werden.

Anträge bis zum 31. Oktober 2024

Die Finanzhilfen erhalten die Städte und Gemeinden auf Antrag. Sie können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Mittel des Landes werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird.

Die Kommunen können Anträge bis zum 31. Oktober 2024 fortlaufend bei den Regierungspräsidien einreichen.

Extern: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Städtebauförderung

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