Informationsfreiheit

Mehr Transparenz bei öffentlichen Unternehmen gefordert

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Die Zentrale der Landesbank Baden-Württemberg in Stuttgart (Bild: dpa).

Eine Studie der Zeppelin Universität Friedrichshafen legt Transparenzdefizite öffentlicher Unternehmen in Baden-Württemberg offen. Während die Landesregierung und die Stadt Stuttgart in Sachen Offenlegung von Vergütungsdaten für ihre Unternehmen vorbildlich sind, gibt es bei vielen Kommunen Nachholbedarf in Sachen Transparenz.

Das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart rangieren unter den ersten 15 Plätzen im Ranking hinsichtlich der Offenlegung von Vergütungsdaten für ihre Unternehmen im Vergleich von Bund, Ländern und Kommunen. Besonders die Landeshauptstadt sticht mit einer Quote von über 70 Prozent hervor. Dies geht aus der Studie „Vergütungstransparenz-Ranking 2017: Offenlegung der Topmanagementvergütung öffentlicher Unternehmen im Vergleich von Unternehmen, Ländern und Bund“ der Zeppelin Universität Friedrichshafen unter Leitung von Prof. Dr. Ulf Papenfuß hervor, die Anfang August 2017 veröffentlicht wurde.

Alles in bester Ordnung im Land, könnte man meinen: Doch schaut man sich die Studie genauer an, fällt auf, dass einzelne Städte und Landkreise wie Leuchttürme hervorragen, sich die Situation im Land aber extrem heterogen darstellt: Nur 13,2 Prozent der Unternehmen in städtischer Hand legen in Baden-Württemberg die Gehälter ihrer Geschäftsführenden offen. Nicht viel besser sieht es bei den Landkreisen aus: 29 von 35 (82,86 Prozent) machen keine Angaben in deren Jahresabschlüsse oder Beteiligungs- oder Vergütungsberichte.

Nachholbedarf für die Informationskultur im Land

Dazu sagt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink: „Transparenz ist ein zentraler Faktor der politischen Kultur einer modernen Demokratie und wirkt vertrauensschaffend im Spannungsfeld zwischen Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Das Informationsfreiheitsgesetz in Baden-Württemberg erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern seit Anfang 2016 zwar den Zugang zu amtlichen Informationen informationspflichtiger Stellen. Allerdings bleibt der Zugang zu vielen Unternehmensdaten, wie etwa den Geschäftsführergehältern der Unternehmen in öffentlicher Hand, durch Ausnahme- und Schutzvorschriften verwehrt.“

Der Datenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink sieht hier noch erheblichen Nachholbedarf für die Informationskultur im Land: „Nicht nur aufgrund des Einsatzes öffentlicher Finanzmittel haben die Bürgerinnen und Bürger im Land einen berechtigten Informationsanspruch zu wissen, was mit diesen Mitteln bewirkt wird. Eine umfassende Informationskultur ist auch Zeichen einer modernen bürgerfreundlichen Demokratie.“ Insbesondere Kommunen und Landkreise sollten deshalb die Chance nutzen, die Transparenz ihrer Verwaltungen zu vergrößern. Sie erhöhen dadurch Akzeptanz und Vertrauen innerhalb der Bürgerschaft, indem sie sich selbst auch außerhalb gesetzlicher Vorgaben dazu verpflichten, Zugang zu möglichst vielen Informationen zu ermöglichen.

Zeppelin Universität: Vergütungstranparenz öffentlicher Unternehmen

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Quelle:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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