Landesverteidigung

Land erleichtert Bauvorhaben der Bundeswehr

Die Landesregierung will Bauvorhaben der Bundeswehr in Baden-Württemberg erleichtern. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben.

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Bundeswehrjacke eines deutschen Soldaten
Symbolbild

Die Landesregierung will Bauvorhaben der Bundeswehr in Baden-Württemberg erleichtern. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, am Donnerstag, 30. Oktober 2025, bekannt. Ihr Ressort hat das entsprechende „Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr“ federführend erarbeitet.

„Die Bundeswehr musste in Baden-Württemberg schon bislang bei ihren Bauvorhaben kein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen, sich allerdings gleichwohl an die entsprechenden Landesvorschriften halten“, erläuterte Razavi. „Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes. Das betrifft unter anderem das Bauordnungsrecht, das Denkmalrecht, das Straßenrecht, das Wasserrecht und das Naturschutzrecht. Damit räumen wir bürokratische Hürden aus dem Weg und erleichtern der Bundeswehr ihre Arbeit, die in diesen Zeiten ganz besonders wichtig ist. Vorgaben, die sich aus dem höherrangigen Recht des Bundes oder der Europäischen Union ergeben, bleiben davon unberührt.“

Gesetzentwurf zur Anhörung freigegeben

Der Gesetzentwurf wurde im Rahmen der Lenkungsgruppe Verteidigung und Resilienz erarbeitet und ist mit den betroffenen Ressorts abgestimmt. Das Landeskabinett hat ihn nun per Umlaufbeschluss zur Anhörung freigegeben.

Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, sind im Sinne des Gesetzes alle Anlagen, die unmittelbar der Landesverteidigung dienen wie zum Beispiel Gefechtsstände, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen oder Versorgungslager. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können darunter aber auch zum Beispiel Wohnsiedlungen für Militärpersonen und ihre Angehörigen fallen, wenn eine räumlich-funktionale Zuordnung dieser Siedlungen zu bestimmten dienstlichen Einsatzorten des Militärpersonals besteht.

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