Städtebauförderung

Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2026 ausgeschrieben

Städte und Gemeinden können wieder Anträge für den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier stellen. Antragsfrist ist der 8. Juni 2026.

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Ostplatz in Heidenheim
Symbolbild

Städte und Gemeinden können ab sofort wieder Anträge für den Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier (Landes-SIQ) stellen. Im Jahr 2026 stellt das Land 15,5 Millionen Euro in diesem wichtigen Teilprogramm der Städtebauförderung zur Verfügung. „Der gesellschaftliche Zusammenhalt steht für uns im Mittelpunkt: Mit dem Investitionspakt unterstützen wir gezielt den Ausbau und die Verbesserung von Bürgerhäusern, Kitas, Büchereien oder Spielplätzen. Damit kommt neues Leben ins Quartier“, sagt die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi.

Der Landesinvestitionspakt wurde 2022 als Nachfolgeprogramm des ausgelaufenen Bund-Länder-Investitionspakts aufgelegt, und ist seitdem ein sehr gefragtes Programm in der Förderlandschaft Baden-Württembergs. 85 Städte und Gemeinden konnten damit bereits unterstützt werden, mit insgesamt 80 Millionen Euro Landesfinanzhilfen. „Das zeigt: Wir sind und bleiben ein verlässlicher Partner für unsere Kommunen“, so Ministerin Razavi. 

Nachhaltige Belebung der Quartiere

Der Investitionspakt des Landes ergänzt gezielt die Regelprogramme der Städtebauförderung. Förderfähig sind Orte der Begegnung, wie beispielsweise Büchereien und Mediatheken, Stadtteilzentren, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, Begegnungs- und Jugendeinrichtungen, Spielplätze oder Parkanlagen. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung in einem Gebiet der städtebaulichen Erneuerung liegt, dass das Vorhaben nachhaltig ist und dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept für das Quartier entspricht. Es geht vorrangig darum, Einrichtungen zu modernisieren und umzunutzen. Ersatzneubauten können nur ausnahmsweise und Neubauten nur dann gefördert werden, wenn im Erneuerungsgebiet nachweislich eine solche Einrichtung fehlt. „Projekte in zentralen Lagen haben wir dabei besonders im Blick: Damit tragen wir zur positiven Belebung der Innenstädte und Ortskerne bei – damit nicht nur die Kirche, sondern auch die Menschen im Dorf und in der Stadt bleiben“, so die Ministerin.

Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können bis zum 8. Juni 2026 Anträge bei den Regierungspräsidien einreichen.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Investitionspakt Baden-Württemberg Soziale Integration im Quartier

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