Sucht

Erste Erlaubnisse für Cannabis Social Clubs

Zwei Cannabis-Anbauvereinigungen in Achern und Mannheim haben als erste Vereinigungen im Land die Genehmigung zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)

Das Regierungspräsidium Freiburg hat die ersten zwei Erlaubnisse für Cannabis-Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg erteilt. Der „Cannabis Club Südwest e. V.“ in Achern (Ortenaukreis) und der „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e. V.“ in Mannheim haben am 19. November 2024 die Genehmigung zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten. Die beiden Vereine gehörten zu den ersten, die Anfang Juli 2024 ihre Unterlagen bei der Erlaubnisbehörde eingereicht hatten. In den erteilten Erlaubnissen sind jeweils die genaue Lage des sogenannten befriedeten Besitztums und auch die maximalen jährlichen Mengen zum Eigenanbau und zur Weitergabe festgelegt.

Sorgfältige Prüfung bei Zulassung

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha: „Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis werden wir den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessern, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken sowie den Konsum erheblich gesundheitsgefährdender Produkte aus dem Schwarzmarkt eindämmen. Ich freue mich, dass mit den ersten Genehmigungen nun in Baden-Württemberg der kontrollierte und verantwortungsbewusste Anbau zum Eigenkonsum von Cannabis durch Erwachsene ermöglicht wird.“ Der Minister weiter: „Damit ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ziele des Gesetzes getan. Ich danke den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen, die hier als Erlaubnis- und Überwachungsbehörden für die Cannabisanbauvereinigungen eine große Verantwortung tragen.“

Regierungspräsident Carsten Gabbert: „Wir sind überzeugt davon, dass bei der Zulassung von Anbauvereinigungen eine sorgfältige Prüfung notwendig ist, um neben der vorgesehenen Liberalisierung von Cannabis auch die Interessen der Allgemeinheit wie den Jugendschutz, die Suchtprävention und die Sicherheit zu berücksichtigen. Die Einzelfälle sind so individuell, dass jedes Verfahren eine Maßanfertigung ist.“

Bisher 66 weitere Anträge von Anbauvereinigungen im Land

Antragssteller müssen unter anderem eine Vereinssatzung, ein Sicherheitskonzept sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen. Die beiden Vereine, die jetzt die Erlaubnis erhalten haben, haben zuvor im intensiven Austausch mit der Behörde ihre Antragsunterlagen weiterentwickelt. Wie das Regierungspräsidium mitteilt, werden die gesetzlichen Anforderungen damit bereits weitgehend erfüllt.  Es müssen nur noch wenige Nachweise erbracht werden, zum Beispiel bezüglich baulicher Anpassungen im Rahmen des Sicherheitskonzepts. Erst dann darf mit der Lagerung und dem Anbau von Cannabis begonnen werden. Bis dahin sind lediglich vorbereitende Maßnahmen zulässig.

Neben den zwei erteilten Erlaubnissen liegen dem Regierungspräsidium Freiburg bisher 66 weitere Anträge von Anbauvereinigungen im Land vor, die nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Eine Handvoll weiterer Anträge hat nahezu den Stand erreicht, dass eine Erlaubnis in greifbare Nähe rückt, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Meist fehlen nur noch wenige Unterlagen oder Angaben. Gabbert: „Wir freuen uns, wenn Verfahren zu einem guten Abschluss kommen. Ausschlaggebend für den zeitlichen Ablauf sind die Qualität der Antragsunterlagen und die Mitwirkungsbereitschaft der Anbauvereinigungen.“

Konsumcannabisgesetz

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist zum 1. April 2024 in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2024 können Anbauvereinigungen einen Antrag auf Erlaubnis stellen.

In Baden-Württemberg betreuen die Regierungspräsidien in Freiburg und Tübingen arbeitsteilig die Anbauvereinigungen nach dem KCanG. Das Regierungspräsidium Freiburg ist landesweit zuständig rund um die Erlaubnis, die eine Anbauvereinigung für ihren Betrieb benötigt (Erlaubnisbehörde). Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit zuständig für die Überwachung der Anbauvereinigungen, einschließlich Transportanzeigen (Überwachungsbehörde).

Anbauvereinigungen können den geregelten, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis entweder als eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eingetragene Genossenschaft betreiben. Erlaubt ist der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder zu deren Eigenkonsum. Hierbei, aber unter anderem auch bei der Weitergabe von Vermehrungsmaterial und bezüglich der Suchtprävention, sind zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten.

Quelle:

Regierungspräsidium Freiburg

Weitere Meldungen

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Eine Mitarbeiterin der Parasitologie der Universität Hohenheim zeigt in einem Labor eine Buntzecke.
Gesundheit

Start der Zecken-Saison

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Studium

Land finanziert KI-Plattform für sehbeeinträchtigte Studierende

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheit

Landesregierung beschließt neuen Krankenhausplan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Schriftzug „MEDI:CUS“ auf einer Bühne
Gesundheit

Gesundheitscloud MEDI:CUS wird verstetigt

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizintechnik

Land setzt sich für Reformen in der Medizintechnikbranche ein

Businessfrau sitzt an einem PC
Arbeit

Karriere-Tipps für junge Frauen

Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Auszeichnung

Kurt Josef Lacher erhält Bundesverdienstmedaille

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt

Eine Professorin steht beim Unterricht vor Studentinnen und Studenten.
Gleichstellung

Land beim Professorinnenprogramm vorn

Logo Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Abkürzung "ÖGD" ist in dicken Buchstaben dargestellt. Darunter steht in "Öffentlicher Gesundheitsdienst - Schützt. Hilft. Klärt auf."
Studium

Neue Vorabquote fürs Medizinstudium

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land stärkt Ländlichen Raum mit 112,4 Millionen Euro

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
Gesundheitsberufe

Bis 31. März 2026 für die Landarztquote bewerben