Seit 8. Mai 2023 können private Haushalte, die mit Öl, Pellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und im Jahr 2022 besonders stark von Preissteigerungen betroffen waren, rückwirkend Härtefallhilfen beantragen. Das Land hat auch eine Telefon-Hotline eingerichtet.