Erich Kiefer ist neuer Leiter des Finanzamts Freiburg-Stadt. Er folgt auf Dirk Schumacher.
Wolfgang Sperl, Stuttgart
Verwaltung
Neue Leitung beim Finanzamt Waiblingen
Tina Duppel folgt auf Roland Ludwig als Leiterin des Finanzamts Waiblingen. Das Gesamtsteueraufkommen des Finanzamts Waiblingen lag im Jahr 2023 bei über 1,6 Milliarden Euro.
Walde Photoarts Biberach
Verwaltung
Neue Leitung beim Finanzamt Ravensburg
Roland Eberhart ist neuer Leiter des Finanzamts Ravensburg. Er folgt auf Frank Widmaier.
Privat
Verwaltung
Neue Doppelspitze beim Finanzamt Stuttgart IV
Tina Rössler und Wenke Wernicke sind die neue Doppelspitze des Finanzamts Stuttgart IV. Zum ersten Mal übernimmt ein Tandem die Leitung eines Finanzamts.
photo Bergmeister, Stuttgart
Verwaltung
Neue Leitung beim Finanzamt Schwäbisch Hall
Andreas Zimmermann folgt auf Martin Knörr als Leiter des Finanzamts Schwäbisch Hall. Das Gesamtsteueraufkommen des Finanzamts lag im Jahr 2022 bei rund 1,6 Milliarden Euro.
Privat
Finanzverwaltung
Neue Leitung beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach
Jürgen Zimmermann folgt als neuer Leiter des Finanzamts Karlsruhe-Durlach auf Ulrich Buggisch.
Marc Sellinger/privat
Verwaltung
Neue Leitung beim Finanzamt Ulm
Roland Ludwig folgt auf Elmar Reichle als Leiter des Finanzamts Ulm. Das Finanzamt Ulm ist das sechstgrößte Finanzamt in Baden-Württemberg.
Amtsleiterwechsel
Wechsel an der Spitze des Finanzamts Waldshut-Tiengen
Der neue Leiter des Finanzamts Waldshut-Tiengen ist Markus Lutz. Das Gesamtsteueraufkommen des Finanzamts lag im Jahr 2022 bei rund 964 Millionen Euro.
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Verwaltung
Wechsel an der Spitze des Finanzamts Bietigheim-Bissingen
Thomas King übernimmt die Leitung des Finanzamts Bietigheim-Bissingen von Jürgen Rögelein. Das Gesamtsteueraufkommen des Finanzamts lag im Jahr 2022 bei rund 929 Millionen Euro.
picture alliance / dpa | Silas Stein
Steuern
Kulanzfrist für Grundsteuer läuft ab
Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B abgegeben haben.
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