Artenschutz

Weiterer Wolfsnachweis in der Gemeindeebene von Mudau

Vom 19. Januar gibt es ein erneutes Fotofallenbild von einem Wolf im Gemeindegebiet von Mudau im Neckar-Odenwald-Kreis. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt hält es für möglich, dass es sich dabei um das gleiche Tier handelt, das dort bereits im September nachgewiesen worden ist.

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Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)

Vom 19. Januar gibt es ein erneutes Fotofallenbild von einem Wolf im Gemeindegebiet von Mudau im Neckar-Odenwald-Kreis. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt hält es für möglich, dass es sich dabei um das gleiche Tier handelt, das dort bereits im September nachgewiesen worden ist.

Ein Wildtier ist am 19. Januar im Gemeindegebiet von Mudau im Neckar-Odenwald-Kreis in eine Fotofalle gelaufen. Die Fachleute der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) bewerten die Aufnahmen als eindeutigen Wolfsnachweis (so genannter C1-Nachweis). 

Ob es sich dabei um den Wolfsrüden GW1832m handelt, der im September vergangenen Jahres erstmals genetisch auf der Gemeindeebene von Mudau nachgewiesen worden ist, ist nicht bekannt – die FVA hält dies für möglich. 

Der Neckar-Odenwald-Kreis liegt außerhalb des Fördergebiets „Wolfsprävention Schwarzwald“. Das baden-württembergische Umweltministerium hat die Nutztierverbände sowie die Wildtierbeauftragten der Kreise über den aktuellen Nachweis informiert und aufgefordert, eventuelle Beobachtungen an die FVA in Freiburg zu melden: info@wildtiermonitoring.de oder 0761 4018-274.

Bei noch unzureichendem Herdenschutz können kurzfristig über die FVA die vom Umweltministerium bereitgestellten Notfall-Zaunsets beziehungsweise Flatterband mit Stangen für 1,2 Meter Höhe ausgeliehen werden.

Umweltministerium: Der Wolf in Baden-Württemberg

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