Energiewende

Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein mit Solarzellen ausgerüstetes Einfamilienhaus.

Nach 20 Jahren fallen rund 2.300 Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg aus der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetztes. Das Solar Cluster Baden-Württemberg informiert in einem Faktenpapier über die wichtigsten Möglichkeiten des Weiterbetriebs der Ü20-Anlagen.

Für 2.300 Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg ist zum 1. Januar dieses Jahres nach 20 Jahren die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen. Die Verunsicherung war zunächst groß, weil die Bundesregierung lange Zeit nicht geklärt hatte, wie es mit den ausgeförderten Anlagen weitergeht. Sorgenvolle Fragen beschäftigen die Anlagenbesitzerinnen und -besitzer: Kann ich meine Anlage noch rentabel betreiben? Kann ich meinen erzeugten Strom selber nutzen? Oder muss ich meine Anlage gar abmontieren?

„Auch ich habe mich das gefragt“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Doch inzwischen stehe fest, dass jeder seine Anlage ohne technische Aufrüstung weiterbetreiben kann. „Das ist eine gute Nachricht für die Menschen und den Klimaschutz im Land. Und auch ein Erfolg unserer Anstrengungen auf Bundesebene“, fügte Untersteller hinzu. Allein in Baden-Württemberg kommen die 2.300 Anlagen auf eine Gesamtleistung von elf Megawatt Peak – damit wird rechnerisch der Strombedarf von etwa 3.500 Haushalten erzeugt.

Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen

Das Solar Cluster Baden-Württemberg als zentrale Stelle der Photovoltaik-Netzwerke hat nun gemeinsam mit dem Umweltministerium sein Faktenpapier (PDF) zu den ausgeförderten Photovoltaikanlagen an das neue EEG angepasst. Die wichtigsten Möglichkeiten für den Weiterbetrieb im Überblick:

  • Der erzeugte Strom kann weiter ins Netz eingespeist werden. Die Vergütung entspricht dem Jahresmarktwert Solar. Dieser liegt bei drei bis vier Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Abgezogen wird hiervon noch eine Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh. Die Vergütung ist begrenzt auf Anlagen bis 100 Kilowatt (kW) und gilt befristet bis Ende 2027.
  • Umrüstung auf Eigenversorgung ist möglich. Der Überschuss kann ins Stromnetz eingespeist werden.
  • Wer den erzeugten Strom zur Eigenversorgung nutzt, muss bis 30 kW keine EEG-Umlage zahlen, sofern er nicht mehr als 30 Megawattstunden (MWh) selbst pro Jahr verbraucht. Die Befreiung ist zeitlich unbefristet.

Photovoltaikanlagen seien besser als viele es einst für möglich gehalten haben, betonte Thomas Uhland vom Solar Cluster: „Auch nach 20 Jahren erzeugen sie verlässlich klimafreundlichen Sonnenstrom. Funktionierende Ü20-Photovoltaikanlagen weiterzubetreiben ist aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Sicht sinnvoll.“ Uhlands Tipp für die Betreiber: „Lassen Sie Ihre Anlage technisch prüfen und setzen dann aus den geschilderten Möglichkeiten die passendste für Sie um.“

Solar Cluster: Faktenpapier zum Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen (PDF)

Umweltministerium: Sonnenenergie

Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Engmaschig überwachter Testbetrieb mit Solvay vereinbart

Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)
Meldepflichtiges Ereignis

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Fischer fischen im Bodensee (Foto: dpa)
Artenschutz

Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement startet

Ministerin Thekla Walker (vierte von rechts, vordere Reihe) mit Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsempfänger bei der Übergabe der Verträge für das Landesförderprogramm für Elektrolyseure (ELY)
Erneuerbare Energien

Land baut Produktion von grünem Wasserstoff aus

Ein frischer Radweg mit Bausstellenfahrzeugen, inmitten von landwirtschaftlicher Fläche.
Radverkehr

Neuer Rad- und Gehweg zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman. (Foto: dpa)
Automobilwirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Automobilpaket der EU-Kommission

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025

Kampagnenplakat "Energieholz aus den Wäldern Baden-Württembergs"
Forst

Neues Positionspapier unterstützt Holzenergie im Land

Der offene Streckenabschnitt für den Radschnellweg. Im Hintergrund ist eine Brücke zu erkennen.
Radverkehr

Radschnellweg 4 zwischen Reichenbach und Ebersbach erweitert

Visualisierung Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Grundstein für Neubau an der Universität Stuttgart gelegt

Brücke an der Kessach
Flurneuordnung

Brücke über Kessach wird ersetzt

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub