Energiewende

Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Ein mit Solarzellen ausgerüstetes Einfamilienhaus.

Nach 20 Jahren fallen rund 2.300 Photovoltaikanlagen in Baden-Württemberg aus der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetztes. Das Solar Cluster Baden-Württemberg informiert in einem Faktenpapier über die wichtigsten Möglichkeiten des Weiterbetriebs der Ü20-Anlagen.

Für 2.300 Photovoltaik-Anlagen in Baden-Württemberg ist zum 1. Januar dieses Jahres nach 20 Jahren die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen. Die Verunsicherung war zunächst groß, weil die Bundesregierung lange Zeit nicht geklärt hatte, wie es mit den ausgeförderten Anlagen weitergeht. Sorgenvolle Fragen beschäftigen die Anlagenbesitzerinnen und -besitzer: Kann ich meine Anlage noch rentabel betreiben? Kann ich meinen erzeugten Strom selber nutzen? Oder muss ich meine Anlage gar abmontieren?

„Auch ich habe mich das gefragt“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Doch inzwischen stehe fest, dass jeder seine Anlage ohne technische Aufrüstung weiterbetreiben kann. „Das ist eine gute Nachricht für die Menschen und den Klimaschutz im Land. Und auch ein Erfolg unserer Anstrengungen auf Bundesebene“, fügte Untersteller hinzu. Allein in Baden-Württemberg kommen die 2.300 Anlagen auf eine Gesamtleistung von elf Megawatt Peak – damit wird rechnerisch der Strombedarf von etwa 3.500 Haushalten erzeugt.

Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen

Das Solar Cluster Baden-Württemberg als zentrale Stelle der Photovoltaik-Netzwerke hat nun gemeinsam mit dem Umweltministerium sein Faktenpapier (PDF) zu den ausgeförderten Photovoltaikanlagen an das neue EEG angepasst. Die wichtigsten Möglichkeiten für den Weiterbetrieb im Überblick:

  • Der erzeugte Strom kann weiter ins Netz eingespeist werden. Die Vergütung entspricht dem Jahresmarktwert Solar. Dieser liegt bei drei bis vier Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Abgezogen wird hiervon noch eine Vermarktungspauschale von 0,4 ct/kWh. Die Vergütung ist begrenzt auf Anlagen bis 100 Kilowatt (kW) und gilt befristet bis Ende 2027.
  • Umrüstung auf Eigenversorgung ist möglich. Der Überschuss kann ins Stromnetz eingespeist werden.
  • Wer den erzeugten Strom zur Eigenversorgung nutzt, muss bis 30 kW keine EEG-Umlage zahlen, sofern er nicht mehr als 30 Megawattstunden (MWh) selbst pro Jahr verbraucht. Die Befreiung ist zeitlich unbefristet.

Photovoltaikanlagen seien besser als viele es einst für möglich gehalten haben, betonte Thomas Uhland vom Solar Cluster: „Auch nach 20 Jahren erzeugen sie verlässlich klimafreundlichen Sonnenstrom. Funktionierende Ü20-Photovoltaikanlagen weiterzubetreiben ist aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Sicht sinnvoll.“ Uhlands Tipp für die Betreiber: „Lassen Sie Ihre Anlage technisch prüfen und setzen dann aus den geschilderten Möglichkeiten die passendste für Sie um.“

Solar Cluster: Faktenpapier zum Weiterbetrieb von Ü20-Photovoltaikanlagen (PDF)

Umweltministerium: Sonnenenergie

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