Verbraucherschutz

Verbraucher sollten regelmäßig Verträge und Gebühren prüfen

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Stromzähler (Bild: dpa)

Angesichts der aktuellen Energiepreissteigerungen hat Verbraucherschutzminister Peter Hauk dazu aufgerufen, regelmäßig Verträge und Gebühren zu prüfen. Ein Tarif- oder Anbieterwechsel kann bares Geld sparen. Beim Strom gibt es zwischen den angebotenen Tarifen Preisspannen von bis zu 30 Prozent.

„Die einfachste Maßnahme gegen die aktuellen Energiepreissteigerungen ist ein Wechsel des Tarifs oder des Versorgers. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich die Preiserhöhungen im Energiebereich nicht gefallen lassen und sollten sich nicht scheuen, einen günstigeren Anbieter zu wählen. Ich rate, angebotene Tarife und Leistungen der Energieversorgungsunternehmen genau zu vergleichen. Beim Strom gibt es zwischen den angebotenen Tarifen Preisspannen von bis zu 30 Prozent. Regelmäßig vergleichen und clever handeln spart bares Geld für die Haushaltskasse. Seriöse Preisvergleichsportale im Internet sind dabei eine wertvolle Hilfe, denn sie zeigen Verbrauchern schnell ihre individuellen Wechselmöglichkeiten und Alternativen auf", sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk. Rund 400 Energieversorger haben zum Jahreswechsel Preiserhöhungen bei Strom- und Gas um vier bis fünf Prozent angekündigt. Eine große Zahl der rund 1.000 Unternehmen auf dem deutschen Energiemarkt halten dagegen die Preise noch stabil.

Sonderkündigungsrecht bei Energiepreiserhöhung

Der Anteil der Haushalte in der vergleichsweise teuren Grundversorgung sinke zwar kontinuierlich von Jahr zu Jahr. Er liege aber bei Stromkunden noch immer bei rund 28 Prozent und bei Gaskunden bei 19 Prozent. „Hier wären die größten Einsparungen durch einen Wechsel in einen individuellen Laufzeittarif möglich. Bei Grund- und Ersatzversorgungstarifen ist grundsätzlich monatlich eine Kündigung mit vierzehntägiger Frist möglich“, erläuterte Hauk. Dabei müsse die Kündigung des Grundversorgungsvertrages in Textform erfolgen, das heißt per Brief, Fax oder E-Mail. In den Sonder- und Laufzeittarifen gebe es bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preiserhöhung. „Musterbriefe für eine Kündigung stellen die Verbraucherzentrale oder auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zur Verfügung“, erläuterte der Verbraucherminister.

Spielregeln und Mindeststandards für Preisvergleiche gefordert

Tarifrechner und Preisvergleichsportale im Internet böten Verbrauchern die Möglichkeit zum Preisvergleich sowie weitere Informationen zu den einzelnen Tarifkonditionen. „Allerdings ist zu beachten, dass die meisten Tarifrechner auf Basis von Vermittlungsprovisionen der Anbieter arbeiten. Es empfiehlt sich daher, mehrere Preisvergleichsportale zu nutzen und die Ergebnisse genau zu vergleichen“, sagte Hauk. Besonders wichtig für die richtigen Treffer bei einer Suche sei die Vorauswahl von Einstellungen bei der Abfrage. Die Suchoptionen könnten durch Löschen oder Setzen der entsprechenden ‚Häkchen‘ individuell ausgewählt werden. „Nicht zu empfehlen sind Angebote, bei denen Vorkasse verlangt wird. Bei in Aussicht gestellten Wechselboni sollte auch sorgfältig geprüft werden, ob sie bereits zu Beginn oder erst zum Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt werden“, erläuterte der Verbraucherminister.

Um die Transparenz dieser Preisvergleichsportale zu erhöhen und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes forderte Hauk neben verbraucherfreundlichen Mindeststandards und Voreinstellungen für die Suche auch Angaben zur Vollständigkeit und die Aktualität der Daten. „Demnächst werden wir mit der Bundesregierung sowie Vertretern des Verbraucherschutzes und der Wirtschaft über mögliche Spielregeln und Mindeststandards für die Portale sprechen“, kündigte Minister Hauk an.

Wechsel des Girokontos

Um den Zeit- und Arbeitsaufwand eines Girokonto-Wechsels zu reduzieren, habe der Gesetzgeber hierfür Erleichterungen geschaffen. „Banken, die Girokonten für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten, sind per Gesetz dazu verpflichtet, einen Kontowechselservice zur Verfügung zu stellen, um damit wechselbereiten Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Umzug ihres Girokontos zu helfen“, betonte Minister Hauk. Um den Kontowechselservice nutzen zu können, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher die neue Bank schriftlich ermächtigen. Diese leite daraufhin den Umzug ein. Ein Formular hierfür gebe es etwa bei der Bank.

Versicherungen überprüfen

„Die regelmäßige Überprüfung von Versicherungsunterlagen gehört in der Regel nicht zu unseren Lieblingsbeschäftigungen. Aber im Schadensfall kann beispielsweise der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung in finanzieller Hinsicht wertvoller sein als vieles andere“, erläuterte Minister Hauk. Bei jeder Versicherung sei wichtig, dass sie bedarfsgerecht sei. Vor dem Abschluss einer jeweiligen Versicherung sollten daher verschiedene Angebote miteinander verglichen und ‚das Kleingedruckte‘ - speziell was eventuelle Ausschlüsse betreffe - aufmerksam gelesen werden. „Eine im Schadensfall eingreifende private Haftpflichtversicherung kann Verbraucherinnen und Verbraucher vor erheblichen Vermögenseinbußen schützen“, mahnte der Verbraucherminister. Bestünde bereits eine private Haftpflichtversicherung oder werde eine solche neu abgeschlossen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auch ein Augenmerk auf die Höhe der Versicherungssumme richten. „Die Mindestversicherungssumme sollte bei fünf Millionen liegen, besser jedoch darüber“, erläuterte Minister Hauk.

Neben einer angemessenen Versicherungssumme könnten auch optionale Zusatzvereinbarungen, wie die sogenannte Ausfalldeckung, dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Schadensfall selbst abgesichert seien. Die Ausfalldeckung könne dann eingreifen, wenn die Versicherten selbst von einem Dritten geschädigt werden und dieser beispielsweise mangels eines Vermögens nicht im Stande sei die Summe der Schadensersatzforderung aufzubringen.
„Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es jedoch weitere Versicherungen, die wichtig sein können. Dazu zählt etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung, die der finanziellen Absicherung dienen kann, wenn beispielsweise aufgrund von Krankheiten der ursprüngliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann“, erklärte der Verbraucherminister.

Das Pendant dazu sei eine Invaliditätsversicherung für Kinder. Diese könne einspringen, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung invalide werde und könne diesem eine Rente bis zu dessen Tod oder eine einmalige Kapitalleistung zahlen. Bedarf könne auch für eine private Unfallversicherung gegeben sein, die bei Unfällen in der Freizeit greife. Bei diesen Versicherungen sollte jedoch insbesondere auf mögliche Einschränkungen bezüglich nicht versicherter Krankheiten oder Unfälle geachtet werden. „Beim Abschluss der Berufsunfähigkeits- und der Unfall- oder Invaliditätsversicherung sind die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen das A und O, um später im Versicherungsfall keine Probleme zu bekommen“, bekräftigte Peter Hauk.

Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters

„Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – üblicherweise 24 Monate ab Vertragsschluss – können Verbraucherinnen und Verbraucher den Telekommunikationsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist beenden oder zu einem neuen Telekommunikationsanbieter wechseln“, erläuterte der Verbraucherminister. Bei einem Anbieterwechsel dürfe der Telefon-, Mobilfunk- bzw. Internetanschluss nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Falls der Wechsel aus technischen Gründen scheiterte oder sich verzögere, sei der bisherige Anbieter verpflichtet, seinen Kunden mit einem Telefon-, Mobilfunk- bzw. Internetanschluss weiter zu versorgen. „Dabei ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich, jederzeit, das heißt auch während der Vertragslaufzeit, die Übertragung der Mobilfunknummer auf einen anderen Anbieter zu verlangen“, betonte Minister Hauk. Der Vertrag mit dem bisherigen Mobilfunkanbieter liefe unverändert weiter und der Kunde bekäme eine neue Telefonnummer zugewiesen. Für die Übertragung einer Telefonnummer fielen je nach Anbieter in der Regel Beträge von bis zu 29,95 Euro an.

„Bei all den Fragen zur Prüfung von Versicherungsangeboten oder zu Telekommunikationsverträgen kann auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. durch eine persönliche Fachberatung eine wertvolle Hilfestellung bieten“, so der Verbraucherminister.

Weitere Informationen

Informationen rund um den Verbraucherschutz sind auf der Ministerienseite sowie auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg abrufbar. Hier gibt es auch den Abschlussbericht einer wissenschaftlichen Studie zu Energiepreisvergleichsportalen, die im Auftrag des baden-württembergischen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erstellt wurde. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als staatliche Aufsichts- und Regulierungsbehörde hat einen Verbraucherservice Energie eingerichtet. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. berät zu Energiefragen.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Informationen zum Kontowechselservice

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Informationen zu notwendigen Versicherungen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung

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