Verkehr

Sonderparkrechte für ambulante Pflegedienste

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Hinweisschild "Krankenschwester/Krankenpfleger im Einsatz" ist hinter einer Windschutzscheibe eines parkenden Autos in Freiburg angebracht. (Bild: picture alliance/Patrick Seeger/dpa)

Das Land unterstützt ambulante Pflegedienste mit Sonderparkrechten. Damit soll sichergestellt werden, dass die pflegerische Versorgung vor Ort auch während der Corona-Krise aufrechterhalten werden kann.

Mit einem Erlass ermöglicht das Verkehrsministerium unbürokratische Ausnahmegenehmigungen für Sonderparkrechte ambulanter Pflegedienste. „Die aktuelle Corona-Lage stellt eine große Belastung für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und in der Pflege dar. Da gegenwärtig viele Menschen zu Hause bleiben oder im Homeoffice arbeiten, sind Parkplätze in Wohngebieten teilweise stärker genutzt als sonst. Die nun möglichen Sonderparkregelungen sollen die Pflegedienste entlasten“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. Damit soll sichergestellt werden, dass die pflegerische Versorgung auch häuslich versorgter Pflegebedürftiger weiterhin aufrechterhalten werden kann.

In Anbetracht der geschilderten Situation befreit das Land ambulante Pflege- und Betreuungsdienste zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit von folgenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung über das Halten und Parken sowie über die Benutzung von Fußgängerbereichen:

  • vom Verbot des Parkens im eingeschränkten Haltverbot oder in Haltverbotszonen (Zeichen 286 und 290.1),
  • von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu Parken (Paragraph 13 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung),
  • vom Verbot der Benutzung von Fußgängerzonen (Zeichen 242.1),
  • vom Verbot des Parkens außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen in verkehrsberuhigten Bereichen und
  • vom Verbot des Parkens auf Bewohnerparkplätzen.

Die Ausnahmegenehmigungen sind dabei auf jeweils maximal zwei Stunden pro Parkvorgang begrenzt. Als Nachweis ist eine Parkscheibe zu verwenden. Die Ausnahmeregelungen gelten zunächst bis Sonntag, 14. Juni 2020.

Schnelle Lösung für ambulante Pflegedienste

„Trotz der Ausnahmegenehmigung gilt natürlich nach wie vor: Dritte dürfen weder gefährdet noch erheblich behindert werden“, so Hermann. Auf ein bürokratisches Antragsverfahren wird wegen des Erfordernisses einer schnellen Lösung verzichtet. Die Ausnahmegenehmigung kann allgemein in dem Sinne erteilt werden, dass die nach außen hin sichtbaren beziehungsweise entsprechend gekennzeichneten Fahrzeuge ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste umfasst werden.

Die nähere Ausgestaltung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörden in eigener Zuständigkeit. Dabei sind auch die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Aktuelle Informationen um Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheitssystem

Hildenbrand kritisiert Umsetzung der GKV-Reform

Portrait Dr. Simon Veser Amtsleiter Finanzamt Ludwigsburg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Ludwigsburg

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Gesundheitsminister richtet Hitze-Taskforce ein

Rauchverbotsschild (Foto: © dpa)
Gesundheit

Schülerinnen und Schüler sagen Nein zu Tabak und Nikotin

Elektrischer Zug in schwarz-gelbem Design fährt durch eine grüne Landschaft.
Öffentlicher Nahverkehr

SWEG fährt künftig auch am Hochrhein

Kisten mit Gemüse und Obst.
Ernährung

Ernährungsbildung junger Erwachsener stärken

Abschlussveranstaltung zum Projekt "Nachhaltige Schulverpflegung" am 07.07.2026
Ernährung

Nachhaltige Schulverpflegung prägt Bewusstsein

Ein Ingenieur der Porsche AG vermisst für die Digitalisierung einen Panamera (Bild: © dpa).
Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin lädt zu Spitzengespräch ein

Symbolbild: Eine Frau sitzt an einem Dorfbrunnen. (Foto: © dpa)
Baukultur

Land fördert kommunale Gestaltungsbeiräte

Staatssekretär Raimund Haser steht vor seinem Fahrrad mit einem Fahrradhelm auf dem Kopf und hält ein Handy in die Kamera.
Radverkehr

RadMelder startet auf der Landesgartenschau

Die frisch gekürte Badische Weinkönigin Rosa Kost (Mitte) steht mit den beiden ebenfalls frisch gekürten Badischen Weinprinzessinnen Tina Müller (links) und Viktoria Benz (rechts) auf der Bühne.
Weinbau

Rosa Kost ist neue Badische Weinkönigin

Wirtschaftsministerkonferenz 2026
Wirtschaftsministerkonferenz

Mit Wettbewerb und Innovationen den Wirtschaftsstandort stärken

Kur- und Heilwald
Forst

Handbuch für Kur- und Heilwälder veröffentlicht

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Beschädigte Brandschutztür im Kernkraftwerk Philippsburg

Unser Dorf hat Zukunft - Landesentscheid 2025: Griessen
Ländlicher Raum

Klettgau-Grießen gewinnt Silber bei „Unser Dorf hat Zukunft“