Denkmalpflege

Rund 6,6 Millionen Euro für 56 Kulturdenkmale

Im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 gibt das Land rund 6,6 Millionen Euro zum Erhalt und zur Sanierung von 56 Kulturdenkmalen frei. Mit dem Programm unterstützt die Landesregierung private, kirchliche und kommunale Vorhaben.

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Das Freiburger Münster, mit LED-Strahlern angeleuchtet.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat zum Erhalt und zur Sanierung von 56 Kulturdenkmalen im Land rund 6,6 Millionen Euro an Fördermitteln im Rahmen der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2025 freigegeben. „Nur dank des großen Engagements zahlreicher Privatpersonen, Vereine und Initiativen, Kirchen und Kommunen ist es möglich, unser kulturelles Erbe zu erhalten. Ich freue mich, dass wir diese Menschen mit der Denkmalförderung des Landes dabei unterstützen können“, sagte Ministerin Nicole Razavi.

Land fördert kirchliche, kommunale und private Vorhaben

Im Rahmen der ersten Tranche werden 56 Maßnahmen (siehe Übersicht anbei) freigegeben. Davon entfallen 23 auf private Vorhaben, 17 auf kommunale und 16 auf kirchliche Projekte. Ministerin Razavi betonte: „Der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmalen sind von großer Bedeutung für unsere Identität. Denn durch den Erhalt unseres kulturellen Erbes können wir aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen.“

Die Liste der geförderten Projekte umfasst beispielsweise die Steinsanierung am Freiburger Münster mit 500.000 Euro, die Sanierung der Katholischen Pfarrkirche St. Georg in Burgrieden mit 144.020 Euro, die Instandsetzung der Pfarrkirche Maria Königin der Engel in Muggensturm mit 114.220 Euro, die Sanierung der Kirchenmauer an der Katholische Pfarrkirche Allerheiligen in Vöhrenbach-Urach mit 77.480 Euro, die Sanierung der Evangelischen Kirche in Bad Wildbad-Calmbach mit 53.340 Euro sowie u.a. die Sanierung des Lettners mit Sakramentshaus und Heiligem Grab am Münster St. Stephan in Breisach mit 41.740 Euro.

Unter den kommunalen Vorhaben befinden sich beispielsweise Mittel in Höhe von 500.000 Euro für die Sanierung der Multihalle Mannheim, 500.000 Euro für den 2. Bauabschnitt des Hohenstaufen-Gymnasiums in Göppingen, 500.000 Euro für die Generalsanierung der Wandelhalle im Kurpark in Bad Mergentheim, 463.770 Euro für die Konservierung und Restaurierung der Stourdzakapelle in Baden-Baden, 154.530 Euro für die Gesamtinstandsetzung des Hermann Hesse Museums in Calw, 133.150 Euro für u.a. die Sanierung der Musik- und Singschule in Heidelberg, 125.000 Euro für die Sanierung des Schloss Brenz in Sontheim-Brenz, 118.550 Euro für die Sanierung der Gutenbergschule in Karlsruhe, 104.160 Euro für die Instandsetzung des Alten Spitals in Bad Wimpfen, 89.160 Euro für die Sanierung der Amthofmauer in Oberderdingen, 47.580 Euro für die Sanierung der Westfassade am Rathaus in Ulm und 39.890 Euro für die Instandsetzung von Turm Schneck in Talheim.

Weitere Fördermittel unterstützen private1 Maßnahmen wie beispielsweise die Instandsetzung eines Bauernhauses in Tannheim, die Instandsetzung eines Dachstuhls eines Wohnhauses in Baden-Baden, die Sanierung und Umbau einer Scheune in Sulzburg und die Sanierung einer Scheune und eines Gewölbekellers in Pforzheim.

Das sind die geförderten Maßnahmen:

Übersicht über die förderfähigen kirchlichen und kommunalen Maßnahmen ab 35.000 Euro:

Denkmalförderung in Baden-Württemberg

Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.

1  Grundsätzlich dürfen aus Gründen des Datenschutzes Informationen über private Antragstellerinnen und Antragssteller nicht weitergegeben werden. Bei den oben genannten Vorhaben liegt eine Einwilligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vor.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Denkmalschutz

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