Jagd

Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Jäger steht mit seinem Gewehr am Waldrand. (Bild: Felix Kästle / dpa)

Zwischenfrüchte stellen neben dem Wald aktuell die einzigen Rückzugsgebiete für Wildschweine dar. Um die Jagd zu erleichtern, können betroffene Gebiete nun entsprechend behandelt werden.

„Das nach wie vor hohe Risiko einer weiteren Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa macht es erforderlich, an den vorbeugenden Maßnahmen festzuhalten. Die Reduzierung der Wildschweinbestände durch intensivere Bejagung ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, um damit die Nutztierbestände zu schützen. Um die Bejagung bei den Drückjagden zu erleichtern, ist es notwendig, die Zwischenfrüchte, die aktuell die einzigen Rückzugsgebiete außer dem Wald für Wildschweine darstellen, so zu behandeln, dass das Schwarzwild sich bei den Bewegungsjagden nicht in diese Flächen zurückziehen kann“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 29. November. Dies unterstütze die Jägerschaft bei ihrer wichtigen Arbeit. Die Pflanzen dürften allerdings nur dann eingekürzt werden, wenn dies mit dem Jagdausübungsberechtigten abgesprochen wurde.

Winterbegrünungen, die nach FAKT F1 gefördert werden, dürfen bereits ab dem 20. November hoch gemulcht oder der Aufwuchs mittels Schröpfschnitt gekürzt werden. Zu beachten ist, dass eine Nutzung des Aufwuchses hierbei untersagt ist und der Aufwuchs auf der Fläche verbleiben muss.

Ausnahmeregelung gilt bis zum 15. Mai 2020

Für Zwischenfrüchte, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Gemeinsamen Antrag gemeldet wurden, sind die Regelungen der Verordnung der Landesregierung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (Paragraph 5 Absatz 6 der Agrar-ZahlVerpflV in Verbindung mit Paragraph 4) zu beachten. Demnach müssen ÖVF-Zwischenfrüchte bis zum 15. Januar auf der Fläche bleiben. Im Sinne dieser Regelung verbleibt der Aufwuchs auch dann auf der Fläche, wenn dieser gewalzt, geschlegelt oder gehäckselt wird. Abgefrorene Kulturen gelten als auf der Fläche belassen.

In Wasserschutzgebieten darf ausnahmsweise in der Zone III die Begrünung mittels eines Schnittes auf eine Höhe von 20 bis 30 Zentimeter eingekürzt werden. Der Aufwuchs hat auf der Fläche zu verbleiben. In Zone II ist ebenfalls ein Schnitt auf eine Höhe von 20 bis 30 Zentimeter wie oben ausgeführt zulässig, jedoch sind auf der Fläche mindestens 25 Prozent der Begrünung stehen zu lassen. Dies kann streifenweise oder als Block erfolgen. Bei letzterer Schnittvariante muss jedoch eine Bejagung möglich sein. Die Bearbeitung der Begrünung ist in diesen Fällen der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde formlos anzuzeigen.

Die Auflagen zur Einarbeitung sind von diesen Regelungen nicht betroffen. Eine Einarbeitung der Begrünung ist also auch weiterhin erst zum zulässigen Einarbeitungstermin erlaubt.

Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 15. Mai 2020. Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern der Landratsämter.

Weitere Meldungen

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
Silvester

Mit kleinem Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Zwei Wappen der baden-württembergischen Polizei sind neben einem Polizeifahrzeug zu sehen.
Sicherheit

Ansprechstelle zur Gewaltprävention für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Das Völkerkundemuseum Linden-Museum in Stuttgart. (Bild: picture alliance/Sina Schuldt/dpa)
Kunst und Kultur

Kultur kann sich auf Land verlassen

Baden-Württemberg, Seebach: Fichten und eine Buche stehen im Nationalpark Schwarzwald im Nebel.
Bundesrat

Hauk fordert Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Fischer fischen im Bodensee (Foto: dpa)
Artenschutz

Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement startet

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Ein frischer Radweg mit Bausstellenfahrzeugen, inmitten von landwirtschaftlicher Fläche.
Radverkehr

Neuer Rad- und Gehweg zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Kampagnenplakat "Energieholz aus den Wäldern Baden-Württembergs"
Forst

Neues Positionspapier unterstützt Holzenergie im Land

Der offene Streckenabschnitt für den Radschnellweg. Im Hintergrund ist eine Brücke zu erkennen.
Radverkehr

Radschnellweg 4 zwischen Reichenbach und Ebersbach erweitert

Carsten Höfler
Polizei

Carsten Höfler wird neuer Landespolizeidirektor

Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher (links), Präsident des Finanzgerichts Baden-Württemberg Prof. Dr. Manfred Muhler (Mitte), Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (rechts)
Justiz

Präsident des Finanzgerichts verabschiedet