INKLUSION

Positives Fazit zur Inklusion

Grundschüler in Inklusionsklasse

Das Kultusministerium hat dem Landtag den zweiten Sachstandsbericht zum Stand der Inklusion im Bildungssystem übermittelt. Das bisherige Fazit fällt positiv aus, immer mehr Schulen öffnen sich für inklusive Bildungsangebote. Gleichwohl gibt es weiterhin viel zu tun.

Vier Jahre liegt die Verankerung der Inklusion im Schulgesetz nun zurück – und das bisherige Fazit der Umsetzung sonderpädagogischer Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote fällt positiv aus. Arbeits- und Kommunikationsstrukturen zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), zwischen Schulverwaltung und Partnern auf kommunaler Ebene sind zunehmend institutionalisiert, was die gestiegene Anzahl an Verfahrensabsprachen und Kooperationsvereinbarungen verdeutlicht. Die Schulen leben die gemeinsame Zusammenarbeit, die Staatlichen Schulämter (SSA) unterstützen dies bedarfsgerecht. Außerdem öffnen sich immer mehr Schulen für inklusive Bildungsangebote sowie die unterschiedlichen Formen des gemeinsamen Lernens von Schülern mit und ohne Handicap. Darüber hinaus liefern rechtliche Regelungen einen klaren Handlungsrahmen und damit Sicherheit.

Diese und mehr Punkte sind im Sachstandsbericht der Landesregierung zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote aufgeführt, den Kultusministerin Susanne Eisenmann an den baden-württembergischen Landtag übermittelt hat. „Darin stehen erfreuliche Nachrichten, die uns aber nicht dazu verleiten dürfen, einen Gang zurückzuschalten“, sagt die Ministerin und ergänzt: „Vielmehr müssen alle Beteiligten den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen und auf Entwicklungen reagieren. Inklusion ist ein fortwährender Prozess, und die Installierung eines inklusiven Bildungssystems bedarf eines langen Atems. Nur so erreichen wir Nachhaltigkeit.“ Denn die Fragen der Unterrichtsgestaltung oder der Fachkräftemangel werden die Beteiligten weiterhin beschäftigen.

Aufgabe aller Schularten

Der Sachstandsbericht macht deutlich, dass Inklusion die Aufgabe aller Schularten ist. Die unterschiedlichen Einrichtungen profitieren von ihren jeweiligen Erfahrungen, wenn sie sich austauschen und zusammenarbeiten. Insofern ist es erfreulich, dass das Netzwerk der Schulen dichter geworden ist, wenngleich die Maschen noch enger werden sollten. Denn Schüler und Lehrer an den allgemeinen Schulen und an den SBBZ gewinnen beim Mit- und Voneinander-Lernen wichtige Erkenntnisse.

Dass die Einrichtungen sehr offen dafür sind, belegen gemeinsame Handlungskonzepte, die entwickelt wurden beziehungsweise in der Entwicklung sind. Darin wird etwa thematisiert, wie der sonderpädagogische Dienst gemeinsam organisiert und ausgestaltet werden kann, wie gemeinsames Lernen von Schülern einer allgemeinen Schule und eines SBBZ aussehen müsste, wie die gemeinsame Arbeit in inklusiven Bildungsangeboten umgesetzt und die schulische Bildung von Schülern in einem SBBZ weiterentwickelt werden kann.

Besondere Belange von Beginn an beachten

Im Schulgesetz ist der Gedanke verankert, unabhängig vom Bildungsort die Belange von Schülerinnen und Schülern mit Handicap von Beginn an zu beachten, wenn organisatorische oder inhaltlich-fachliche Entscheidungen oder Änderungen anstehen. Alle Beteiligten ­leben diesen Gedanken konsequent und verfolgen ihn sukzessive auch bei Neufassungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Um ein inklusives Bildungsangebot nachhaltig zu etablieren, müssen Schulen, Verwaltungen, Schulträger, Sozial- und Jugendbehörden sowie Schülerbeförderungsämter intensiv zusammenarbeiten. Vergleichbares Verwaltungshandeln ist dabei wichtig, um effektiv und zielführend zu agieren. Unter Federführung der Staatlichen Schulämter wurden daher Abläufe transparent dokumentiert, breit kommuniziert und verbindliche Vorgehensweisen vereinbart. Die Bildungswegekonferenz etwa, bei der der zukünftige Lernort des jeweiligen Kindes möglichst einvernehmlich vorgeschlagen werden soll, erfährt nicht nur bei Eltern, sondern auch bei den kommunalen Partnern eine hohe Akzeptanz.

Anstrengungen für mehr Sonderpädagogen stehen im Mittelpunkt

In puncto Fachkräftemangel im Bereich der Sonderpädagogik wurden einige Anstrengungen unternommen, aber es herrscht nach wie vor Bedarf. Denn die sukzessive Erhöhung der Studienplätze für das Lehramt Sonderpädagogik von 250 auf 520 wirkt sich erst mittel- bis langfristig aus. Dank der Weiterqualifizierung im Rahmen des horizontalen Laufbahnwechsels hat die Landesregierung aber bereits neue Kräfte gewonnen. So können sich insgesamt 800 Haupt- und Werkrealschullehrer, die an SBBZ im Einsatz sind, zu sonderpädagogischen Lehrkräften qualifizieren lassen. Haupt- und Werkrealschullehrern wird zudem seit Oktober 2018 ein modifiziertes zweijähriges Aufbaustudium für das Lehramt Sonderpädagogik angeboten, das von den Pädagogischen Hochschulen Heidelberg und Ludwigsburg entwickelt wurde. In den kommenden Jahren (2018/2019 bis 2021/2022) stehen insgesamt 400 Plätze an diesen Hochschulen zur Verfügung.

Aber bei der Weiterqualifizierung gibt es auch noch Optimierungspotenzial, das die Landesregierung sieht. So wird zum Beispiel daran gefeilt, die Angebote dezentraler zu organisieren und die Vereinbarkeit von Studium und Unterricht auch durch Online-Seminare zu verbessern, um die Nachfrage zu steigern. Zudem hat die Kultusministerin entschieden, dass die Teilnehmer mehr Anrechnungsstunden erhalten. „Wir tun, was wir können, um weitere Sonderpädagogen zu gewinnen“, sagt Susanne Eisenmann. 2018 ist es zum Beispiel auch möglich gewesen, etwa 160 Lehrkräfte, die an ein SBBZ in freier Trägerschaft beurlaubt sind, in diese Qualifizierungsmaßnahme einzubeziehen. Verbeamtete oder festangestellte Grund-, Haupt- und Werkrealschullehrer haben zudem die Möglichkeit, im Rahmen der einjährigen Fortbildungsreihe „Grundlagen der Sonderpädagogik“ vertiefte Einblicke in sonderpädagogisches Handeln zu gewinnen. Hier läuft im aktuellen Schuljahr die vierte Fortbildungsrunde, es werden also immer mehr Schultern, die die Aufgaben tragen können. Neben solchen Qualifizierungsangeboten unterstützen Handreichungen die Umsetzung sonderpädagogischer Fachkonzepte.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung sowie mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an allgemeinen Schulen und SBBZ.

 
 
2015/2016
 
2016/2017
 
2017/2018
 
SBBZ
 
49.175
 
49.339
 
49.369
 

    darunter in
    kooperativen Organisationsformen
 

3.134
 
3.232
 
3.225
 
Inklusives Bildungsangebot
 
6.453
 
7.946
 
8.624
 
Beratung und Unterstützung durch sonderpädagogischen Dienst 19.216
 
18.778
 
18.461
 

Ziel der Landesregierung ist es, die Ressourcen passgenau und zielgerichtet einzusetzen. Will heißen: Sonderpädagogische Angebote sollen vor allem den Kindern vorbehalten bleiben, für die sie vorgesehen sind – und hier hilft das quantitative Monitoring, das die SSA durchführen werden. Zumal die bestehende Angebotsstruktur zwar gesichert, aber nicht über den Bedarf hinaus ausgeweitet werden soll.

„Ungezwungenes, ehrliches und offenes Miteinander“

Hilfreich beim gegenseitigen Verständnis und damit für eine gemeinsame Bildung sind indes gemeinschaftliche Aktionen wie Wanderfahrten, Kulturprojekte oder Arbeitsgemeinschaften. 2018 hat das Land etwa 370 solcher Maßnahmen gefördert, an denen mehr als 16.000 Schüler teilgenommen haben. „Ich habe mich hierüber sehr gefreut. Denn es geht um ein ungezwungenes, ehrliches und offenes Miteinander“, sagt Susanne Eisenmann. „Die Kinder mit und ohne Behinderung lernen sich kennen, und auch deren Lehrer kommen miteinander in Kontakt – und davon profitiert im Optimalfall die Bildung aller.“

Ein besonders erfreuliches Zwischenfazit im Sachstandsbericht betrifft den Handlungsrahmen der Schulverwaltung. Seit der Verankerung der Inklusion im Schulgesetz ist festzuhalten, dass die Belange von Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot von Beginn an und gleichwertig neben den Belangen von Schülern ohne Handicap in die Planungen einfließen – im Rahmen der Inklusion und in Bezug auf die verschiedenen Schularten. Dies betrifft etwa die berufliche Orientierung, die regionale Schulentwicklung sowie die Zeugnisgebung.

Fünf Teilkonferenzen Inklusion folgen auf große Fachkonferenz

Der Kultusministerin war es wichtig, als Fortsetzung der Fachkonferenz zur Inklusion von 2017 im vergangenen Jahr fünf „Teilkonferenzen Inklusion“ mit Vertretern von Schule, Verwaltung, Aus- und Fortbildung, Kommunen und Zivilgesellschaft zu veranstalten, deren Ergebnisse auf einer Abschlusskonferenz zusammengefasst wurden. Mehr als 250 Personen haben ihre Erfahrungen beschrieben, die Entwicklungen bewertet und eigene Beiträge zur Weiterentwicklung der Bildungsangebote im Rahmen der Inklusion geleistet.

Der Austausch brachte nicht nur wichtige Erkenntnisse, er machte auch deutlich, dass noch einige Herausforderungen zu meistern sind: So sollten beispielsweise die SBBZ-Schulleitungen die einzelnen Schülerbiografien noch mehr begleiten können, Eltern-Beratungen die Bildungsangebote in Gänze einbeziehen und ergebnisoffen sein oder Lehrkräfte noch mehr kooperieren und gemeinsam fortgebildet werden. So sollten zudem die Bedarfe von Schülern mit Förderanspruch bei der Weiterentwicklung des Ganztags und im Rahmen der frühkindlichen Bildung mitgedacht werden. Und um all diese Aufgaben gut bewältigen zu können, sollten mehr Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausgebildet werden. „Uns muss allen klar sein, dass gerade die Ausstattung mit Fachkräften für die nächsten Jahre noch eine Herausforderung bleiben wird. Zumal wir nicht nur die Inklusion, sondern auch die Bedeutung der SBBZ weiter stärken wollen“, sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann. „Vier Jahre nach der Verankerung der Inklusion im Schulgesetz sind wir aber auf einem guten Weg – wohlwissend, dass es weiterhin viel zu tun gibt.“

Kultusministerium: Inklusion

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