Verwaltung

Neue Erste Landesbeamtin im Landkreis Reutlingen

Greta Schirmer-Förster wird zum 1. Januar 2025 Erste Landesbeamtin und stellvertretende Landrätin beim Landkreis Reutlingen.

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ELB Schirmer-Förster

Regierungsdirektorin Greta Schirmer-Förster wird Erste Landesbeamtin und stellvertretende Landrätin beim Extern: Landkreis Reutlingen (Öffnet in neuem Fenster). Sie tritt zum 1. Januar 2025 die Nachfolge von Hans-Jürgen Stede an, der zum 1. September 2024 in den Ruhestand eingetreten ist. Greta Schirmer-Förster studierte Rechtswissenschaften in Tübingen, Heidelberg und Kopenhagen und schloss nach dem Rechtsreferendariat in Heidelberg das zweite juristische Staatsexamen 2016 erfolgreich ab. Anschließend war sie zunächst als Juristin in Frankfurt a.M. tätig, bevor sie im Oktober 2017 beim Regierungspräsidium Karlsruhe in die Landesverwaltung eintrat. Im September 2019 wechselte Schirmer-Förster an das Staatsministerium Baden-Württemberg. Sie war dort zunächst Referentin im Referat Innenpolitik, Verfassung und Kommunalwesen, Katastrophenschutz und Krisenmanagement, Angelegenheiten der Streitkräfte und anschließend von Juni 2021 bis Januar 2024 die persönliche Referentin des Staatsministers und Chefs der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann. Seit Januar 2024 ist sie Referentin im Referat Personal, Öffentliches Dienstrecht.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl ist zusammen mit Landrat Extern: Dr. Ulrich Fiedler (Öffnet in neuem Fenster) der Auffassung, dass Greta Schirmer-Förster aufgrund ihrer Persönlichkeit und der Verwaltungserfahrung auf verschiedenen Ebenen der Landesverwaltung auf die Herausforderungen beim Landratsamt Reutlingen bestens vorbereitet ist. „Mit Greta Schirmer-Förster bekommen wir eine hochkompetente ebenso wie hoch engagierte neue Erste Landesbeamtin. Großartig, dass sie künftig diese wichtige Position in unserer Landkreisverwaltung übernehmen wird. Auf die Zusammenarbeit freue ich mich sehr“, sagte Landrat Dr. Ulrich Fiedler. Schirmer-Förster freut sich ebenfalls über ihre Berufung durch das Ministerium und auf ihre neue Aufgabe.

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