Der Bundesrat hat am 25. September 2026 auf Initiative Baden-Württembergs beschlossen, Immobilien aus Scheidungen künftig von der Spekulationssteuer zu befreien. Die Länderkammer folgte damit dem baden-württembergischen Antrag zum Jahressteuergesetz 2026.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Eine Scheidung ist für die Betroffenen belastend genug. Der Staat darf daraus nicht auch noch eine Steuerfalle machen. Wer auszieht, um das Trennungsjahr einzuhalten, ist kein Spekulant, sondern er tut dies, weil er den Vorgaben des Familienrechts folgt. Ich freue mich, dass sich Baden-Württemberg mit dieser Initiative im Bundesrat durchgesetzt hat. So können wir für viele Familien eine ungerechtfertigte Steuerlast beseitigen.“
Warum eine Neuregelung sinnvoll ist
Hintergrund der baden-württembergischen Initiative ist eine steuerliche Regelung, die viele Familien bei einer Trennung unverschuldet in finanzielle Bedrängnis bringt: Wird ein bebautes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf veräußert, ist der Verkauf nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde. Nach einer Trennung ziehen Ehepartner jedoch oft zügig aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung aus.
Der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht hatte in der Vergangenheit entschieden: Wer auszieht, nutzt die Immobilie steuerlich nicht mehr selbst. Dies gilt selbst dann, wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin dort wohnen bleiben. Wird die Immobilie nicht noch im selben Jahr des Auszugs verkauft, fällt mangels Selbstnutzung deshalb oft eine hohe Spekulationssteuer an. Ein Risiko, das viele Betroffene nicht kennen und das sie zusätzlich zur Trennung massiv unter finanziellen Druck setzt.
Was sich für Betroffene ändern soll
Die von Baden-Württemberg vorgeschlagene Neuregelung macht das Steuerrecht bei Scheidungen gerechter und lebensnaher. Wenn der Vorschlag des Landes vom Gesetzgeber final umgesetzt wird, müssen betroffene Familien künftig keine zusätzliche Steuerlast mehr fürchten. Die Spekulationssteuer würde demnach vollständig entfallen, sofern die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt worden ist.
Wie es weitergeht
Der Bundestag berät nun über das gesamte Jahressteuergesetz 2026. Im Anschluss muss der Bundesrat dem gesamten Gesetzespaket noch einmal abschließend zustimmen, bevor die neue Regelung in Kraft treten kann.
















