Geburtshilfe

Land fördert weitere Gesundheitszentren mit Schwerpunkt Geburt

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Eine Hebamme führt eine Ultraschalluntersuchung an einer Schwangeren durch.

Das Land fördert weitere Gesundheitszentren mit dem Ziel, die flächendeckende Versorgung mit allen Angeboten der Geburtshilfe auf Dauer sicher zu stellen.

Die Landesregierung will die Situation von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen im Land weiter verbessern und fördert nun weitere Gesundheitszentren mit dem Schwerpunkt Geburt. Dies teilte die Staatssekretärin im Sozialministerium, Bärbl Mielich, mit. Ein entsprechender Förderaufruf ist nun freigeschaltet.

Der Runde Tisch Geburtshilfe unter Leitung von Staatssekretärin Mielich hatte bereits 2019 die Erprobung Lokaler Gesundheitszentren mit Fokus auf geburtshilflicher Versorgung als eine von fünf Maßnahmen beschlossen. Durch eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen soll die Betreuung der Frauen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Förderaufruf zum Aufbau Lokaler Gesundheitszentren mit Schwerpunkt Geburt

„Auf den ersten Förderaufruf zum Aufbau Lokaler Gesundheitszentren mit Schwerpunkt Geburt hatte es viele Bewerbungen gegeben. Wir konnten im vergangenen Jahr bereits vier zukunftsweisende Projekte fördern, die dazu beitragen sollen, die hohe Qualität in der Betreuung zu sichern und Erkenntnisse für eine bedarfsgerechte Versorgung zu liefern. Das Land fördert nun weitere Gesundheitszentren mit dem Ziel, die flächendeckende Versorgung mit allen Angeboten der Geburtshilfe auf Dauer sicher zu stellen“, so Mielich.

Gefördert werden multiprofessionelle und innovative Konzepte, die zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung in der Region beitragen. Die Gesundheitszentren sollen eine Art Lotsenfunktion übernehmen und durch eine Koordinierung der Angebote vor Ort die Betreuung von Frauen und ihren Familien verbessern.

Antragsteller können kommunale Körperschaften oder geeignete Träger (zum Beispiel Ärztenetze, Hebammen, Krankenhäuser, freie Träger) sein, sofern sie eingetragene juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind.

Bereits begonnene Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen. Angedacht ist die Förderung von bis zu vier Projekten jeweils vom 15. Oktober 2020 bis maximal zum 31. März 2022. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 110.000 Euro für die gesamte Laufzeit des Projekts. Der Förderaufruf sowie das Antragsformular sind beim Sozialministerium abrufbar.

Der Runde Tisch Geburtshilfe

Teilnehmende des Runden Tischs sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Hebammenverband BW, die Elternschaft, Frauen- und Kinderärzteschaft, der Landkreistag, die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, die Landesärztekammer sowie Staatssekretärin Bärbl Mielich mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Sozialministeriums. Im Rahmen des ersten Aufrufs zur Förderung Lokaler Gesundheitszentren haben die Landkreise Reutlingen und Sigmaringen, der Ortenaukreis sowie die Stadt Radolfzell den Zuschlag im Jahr 2019 erhalten.

Sozialministerium: Runder Tisch Geburtshilfe

Sozialministerium: Förderaufrufe

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