Justiz

Mehr Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln

Justizminister Moritz Oppelt hat den Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für mehr Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln im Land.

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Justiz Mehr Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln

Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt hat am 1. Oktober 2026 den Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterzeichnet und damit den Weg für mehr Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln in Baden-Württemberg bereitet: Um Stalking-Opfer oder Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt besser zu schützen, können künftig Fußfesseln angeordnet werden. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz werden 2027 in Kraft treten, im Landespolizeigesetz sind sie bereits zum 1. Juli 2026 geschaffen worden. Der von Minister Oppelt unterzeichnete Staatsvertrag regelt nun die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch eine Übertragung und Zentralisierung der technischen Überwachungsaufgaben bei der „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) in Hessen.

Minister Moritz Oppelt: „Vor allem Frauen sind immer wieder Opfer von brutaler Gewalt oder zermürbendem Stalking, und die Zahlen nehmen zu. Deshalb setzen wir auf die elektronische Fußfessel: Künftig können Familiengerichte entscheiden, dass Gewalttäter eine solche Fessel tragen müssen, damit ihr Aufenthalt rund um die Uhr überwacht werden kann. Mit dem jetzt unterzeichneten Staatsvertrag gewährleisten wir, dass die Anordnungen in der Praxis dann auch rund um die Uhr überwacht werden: Kommt der Täter der bedrohten Person zu nahe, wird die Stelle, der wir die technische Überwachung übertragen, automatisch alarmiert. Auch Opfer können sich unter Umständen ein Empfangsgerät besorgen, auf dem sie dann gewarnt werden. So können zeitnah effektive Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen werden.“

Das bisherige Haupteinsatzgebiet der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist die strafrechtliche Führungsaufsicht zur Unterstützung entlassener Straftäter bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und zugleich zu ihrer Überwachung, um neue Straftaten zu verhindern. Die (neue) elektronische Aufenthaltsüberwachung in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen dient dem Schutz verletzter und bedrohter Personen, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt und Nachstellung, sowie der wirksamen Durchsetzung der gerichtlichen Schutzanordnungen, insbesondere Abstands- und Kontaktverboten. Den Familiengerichten wird ermöglicht, in sogenannten Hochrisikofällen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. 

Durch die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach den Regelungen des Polizeigesetzes soll die von der Maßnahme betroffene Person von der Begehung möglicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie möglicher Straftaten im Kontext häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt abgehalten und zugleich der Zeitraum bis zu einer Anordnung einer Aufenthaltsüberwachung nach dem Gewaltschutzgesetz überbrückt werden. Dies kann insbesondere im Zusammenhang mit einem polizeilich angeordneten Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot oder Annäherungsverbot relevant sein.

Die teilweise bereits bestehenden sowie die neu auf die Länder zukommenden hoheitlichen Aufgaben bei der Durchführung einer angeordneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung werden durch den Staatsvertrag auf die in Hessen ansässige „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) übertragen. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrags durch alle Länder erfolgt in dem sich anschließenden Ratifizierungsverfahren die Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht durch ein Zustimmungsgesetz.

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