Polizei

Kennzeichnung von Einheiten der Polizei bei Großlagen

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Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.

Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Einheiten der Polizei bei Großlagen in den Landtag ein. Der Gesetzentwurf berücksichtigt sowohl den Wunsch nach größtmöglicher Transparenz als auch den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten.

Der Ministerrat hat beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes in den Landtag von Baden-Württemberg einzubringen. Mit dem Gesetzesvorschlag folgt Baden-Württemberg dem Weg der Mehrzahl der Länder und verfeinert die bereits vorhandene anonymisierte Kennzeichnung für spezielle Polizeieinheiten in besonderen Einsatzlagen, wie etwa bei Demonstrationen oder bei Fußballspielen. Nur rund 1.640 der insgesamt rund 29.000 Polizistinnen und Polizisten im Land sind von der Regelung überhaupt betroffen. 

„Mit dem Gesetzentwurf gelingt uns die Balance zwischen dem Wunsch nach größtmöglicher Transparenz einerseits und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Polizistinnen und Polizisten. Wir halten dabei Maß und Mitte. Erstens: Die Kennzeichnung ist anonymisiert. Damit verzichtet Baden-Württemberg ganz bewusst auf eine verpflichtende Individualkennzeichnung etwa durch ein Namensschild. Zweitens: Die anonymisierte Kennzeichnung gilt nur für bestimmte Einsatzlagen. Drittens: Der Streifenpolizist ist – anders als etwa in Berlin und Rheinland-Pfalz – nicht davon betroffen. Mit dem Gesetzesvorschlag setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und sorgen für eine noch bürgerfreundlichere und bürgernähere Polizei“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nach der Sitzung des Ministerrates am 18. April 2023. Der Landtag von Baden-Württemberg wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

Vorwürfe schneller aufklären

Bei Großlagen wie Demonstrationen oder Fußballspielen tragen die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine entsprechende Schutzausstattung – was letztendlich dazu führt, dass sie durch die getragenen Einsatzhelme und die Ausrüstung nur schwer zu unterscheiden sind. Die Gesetzesänderung soll auf Basis der anonymisierten Kennzeichnung eine noch einfachere Zuordnung als bisher ermöglichen. Vorwürfe gegen Polizeibeamte können so leichter und schneller aufgeklärt und gegebenenfalls entkräftet werden. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten ist die Kennzeichnung anonym.

Rund 1.640 Polizistinnen und Polizisten im Land von Regelung betroffen

Bei der Landespolizei Baden-Württemberg sind derzeit insgesamt rund 29.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte beschäftigt. Betroffen von der neuen Regelung sind rund 1.640 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Auf den ganz überwiegenden Teil der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bei der Landespolizei Baden-Württemberg findet die Regelung damit keine Anwendung. Die 1.640 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Einsatz sowie der Einsatzhundertschaften Stuttgart und Mannheim/Karlsruhe erhalten persönlich zugeteilte anonyme Kennzeichnungen, bestehend aus der Länderkennung „BW“ und einer fünfstelligen Ziffernfolge. Diese werden per Klettschild vor Einsatzbeginn gut sichtbar an der Oberbekleidung der Einsatzbekleidung angebracht. Die individuellen Nummern sind in einer Datenbank gelistet und jeweils einer Beamtin oder einem Beamten zugeordnet. Die Beamtinnen und Beamten erhalten jeweils drei unterschiedliche Kennzeichnungen, von denen sie für jeden Einsatz eine frei wählen können. Diese Einheiten, auf die die neue Regelung Anwendung findet, werden insbesondere bei der Bewältigung von Versammlungslagen, risikobehafteten Fußballeinsätzen oder anderen kritischen Lagen eingesetzt. Da die betreffenden Beamtinnen und Beamten speziell für Großlagen ausgebildet sind, kommen sie auch überregional und bundesweit zum Einsatz.

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