Bundesrat

Gleiche Chancen für Händler im Netz

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Pakete liegen in einer Zustellbasis der Deutschen Post. (Foto: © dpa)

Baden-Württemberg und Hessen planen eine gemeinsame Bundesratsinitiative, um den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel einzudämmen. Hinterzogene Umsatzsteuer sorgt für weniger Spielraum in den Haushalten der Länder und einen massiven Wettbewerbsnachteil für ehrliche Unternehmen.

Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer wollen mit einer Bundesratsinitiative den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel ausbremsen. „Für uns als Finanzminister bringt hinterzogene Umsatzsteuer weniger Spielraum in den Haushalten. Das ist spürbar. Für ehrliche Unternehmen ist das ein massiver Wettbewerbsnachteil bei einem Marktvolumen zwischen drei und fünf Milliarden Euro. Das kann Existenzen gefährden“, erklärten Sitzmann und Schäfer im Vorfeld der Finanzministerkonferenz, die sich am Donnerstag, den 30. November 2017, in Berlin mit dem Thema befasst.

Bei den geringen Gewinn-Margen im Onlinehandel könnten viele nicht mithalten, wenn andere 19 Prozent weniger verlangten, so die Ministerin und der Minister. Außerdem würden Händler im Ausland mit zu geringen Zollanmeldungen und nicht lizensierten Nachbauten oft noch weiter den Markt verzerren. Alleine die reinen Steuerausfälle bewegen sich nach Schätzungen im hohen dreistelligen Millionenbereich.

Finanzressorts wollen Marktplatzbetreiber in die Pflicht nehmen

Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts von Bund und Ländern hatte nach einem klaren Beschluss der Finanzminister bei ihrer Jahreskonferenz in Konstanz im Mai Vorschläge erarbeitet, wie der Steuerbetrug beim Internethandel bekämpft werden kann. „Damit sollen die Marktplatzbetreiber haften, wenn die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird“, erklärte Sitzmann. Die Haftung würde greifen, wenn Marktplatzbetreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. Sie wären auch dann in der Pflicht, wenn ein Finanzamt dem Marktplatzbetreiber mitteilt, dass der Händler seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt. „Betreiber könnten die Haftung abwenden, indem sie den Händler vom Marktplatz entfernen“, so Schäfer.

„Wir möchten aber noch weiter gehen“, kündigten Schäfer und Sitzmann an. „Die Umsatzsteuer muss so einfach funktionieren wie der Internethandel. Wir können uns deshalb eine Art Quellensteuer bei den Marktplatzbetreibern gut vorstellen. An einem Vorschlag dazu arbeiten wir in den kommenden Monaten.“ Das Geld der Kunden ginge netto an den Verkäufer, die Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt. Mit Anbietern aus Drittländern wollen Baden-Württemberg und Hessen anfangen, um sich dann für eine EU-weite Regelung stark zu machen.

Die EU möchte perspektivisch eine Bestimmung in die Mehrwertsteuersystemrichtlinie aufnehmen. „Es ist aber ungewiss, wann das umgesetzt wird“, erklärte Schäfer. Sitzmann: „Das wollen wir nicht abwarten.“ „Erst recht so lange keine neue Bundesregierung gefunden ist, müssen wir als Anwälte unserer Unternehmen für Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsneutralität aktiv werden“, ergänzte Schäfer.

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Insbesondere in der Volksrepublik China und in Hongkong sitzen Unternehmen, die Waren in die EU einführen und sie dort bei sogenannten Fulfillment-Dienstleister zwischenlagern. Kunden bestellen online bei diesen virtuellen Marktplätzen, die aus ihren Lagern die Ware liefern und auch gleich den Preis abbuchen. Dass ein Produkt aus dem Ausland kommt, ist für viele Kunden kaum ersichtlich. Weil die Händler aus dem Ausland nicht steuerlich registriert sind, lassen sie die Finanzverwaltung links liegen und kassieren die Umsatzsteuer selbst mit ein.

Es sind vor allem günstige Massenprodukte, bei denen der Wettbewerb massiv eingeschränkt ist. Druckerpatronen etwa, USB-Sticks oder Lichterketten. Es kommt vor, dass asiatische Händler auf den einschlägigen Marktplätzen ein vermeintlich gleiches Produkt um ein Drittel billiger anbieten als hiesige Händler. Tatsächlich wurden die Artikel oftmals munter nachgebaut – ungeachtet der Lizenz- oder Patentrechte. Zurücknehmen wird ein solcher Händler das Produkt nicht. Das deutsche Unternehmen muss das. Ebenso wie die Umsatzsteuer abführen.

Oft kommt noch Betrug beim Zoll dazu: Bei der Einfuhr der Ware in die EU werden Einfuhrumsatzsteuer und Zoll hinterzogen. Festgestellt wird das häufig erst bei einer späteren Zollprüfung. Dann ist es zu spät; die Ware ist weiterverkauft und der Händler hat noch einen zusätzlichen Gewinn eingestrichen. Hier ist der Bund mit seiner schlagkräftigen Zollverwaltung gefragt. Es wäre viel geholfen, wenn die Einfuhrfälle ausreichend überprüft würden.

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