Ländlicher Raum

Impulse für die Entwicklung innovativer Unternehmen

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Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenposition Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern diese weiter auszubauen.

Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen Europas – und der Ländliche Raum trägt entscheidend zu diesem Erfolg bei. Dort wird ein Drittel des Bruttoinlandproduktes erwirtschaftet. Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenposition Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern diese weiter auszubauen.

„Die baden-württembergischen Mittelständler sind für Baden-Württemberg unverzichtbar. Viele dieser erfolgreichen Unternehmen sind im Ländlichen Raum zu Hause. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ stärken wir die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit dieser Unternehmen. Außerdem setzen wir mit den Fördergeldern gezielt Impulse, damit diese Unternehmen ihr Potenzial als Technologieführer festigen und weiter wachsen können. So entstehen hochqualifizierte Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum in der Fläche. Gleichzeitig wird der Ländliche Raum gestärkt und zukunftsfähig erhalten“, sagte Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch bei ihrem Besuch des Unternehmens Feucht Antriebstechnik in St. Johann-Upfingen (Landkreis Reutlingen). Das Unternehmen hatte im Herbst 2015 den Zuschlag für die Förderlinie „Spitze auf dem Land‘ in der fünften Auswahlrunde erhalten.

Die Staatssekretärin betonte, dass der immer stärker werdende globale Wettbewerb es mit sich bringe, dass auch die Unternehmen im Ländlichen Raum ihre Innovationskraft stetig steigern und dem zunehmenden Wettbewerbsdruck Stand halten müssten. „Die Landesregierung unterstützt mit der ‚Spitze auf dem Land‘-Förderlinie gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Bezuschusst werden beispielsweise umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen. So können Innovationskraft gestärkt, Arbeitsplätze geschaffen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg gesichert werden“, sagte Gurr-Hirsch.

Das  Unternehmen Feucht Antriebstechnik

Rolf Feucht gründete 1996 das im Ländlichen Raum gelegene Unternehmen Feucht GmbH Antriebstechnik. Zu Beginn lag die Haupttätigkeit im Handel von Wälzlagern und dem Bau von Förderbändern, zwischenzeitlich konzentriert sich das Unternehmen auf die Geschäftsfelder Baugruppenfertigung, CNC-, Fräs- und Drehbearbeitung sowie den Maschinenbau in der Entgrattechnik. Beim Entgraten werden Grate (scharfe, bei einem Bearbeitungs- oder Herstellungsvorgang entstandene Kanten) entfernt. Die Investitionen aus der „Spitze auf dem Land“-Förderlinie sollen dazu beitragen, den Neubau eines Technologiezentrums mit integrierten Büro- und Produktionsflächen zur Umsetzung der Wachstums- und Innovationsstrategie zu realisieren. Gefördert werden aus EU- und Landesmitteln 271.800 Euro.

Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Insgesamt stehen über die sechsjährige Förderperiode hinweg rund 31 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt.

Die Antragstellung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Aufnahmeanträge müssen jeweils zum 31. März oder 30. September vorliegen, um in den zweimal jährlich stattfindenden Auswahlrunden im April und Oktober berücksichtigt zu werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Aufnahme in die Förderung. Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Förderlinie Spitze auf dem Land

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