Finanzmarkt

Bundesrat stimmt Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zu

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Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität zugestimmt. Das Gesetz ist ein erster Schritt, um Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland zurückzugewinnen.

Der Extern: Bundesrat (Öffnet in neuem Fenster) hat dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz, kurz: FISG) zugestimmt. Das Gesetz ist eine Reaktion auf den Wirecard-Fall. Es soll dazu beitragen, die Bilanzkontrolle zu stärken. Zugleich wird die Abschlussprüfung weiter reguliert, um korrekte Rechnungslegungen von Unternehmen sicherzustellen.

„Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität ist ein erster Schritt, um Vertrauen in unseren Finanzplatz zurückzugewinnen“, sagte Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in Berlin. „Doch der Weg, den wir vor uns haben, ist noch lang. Das Ansehen unserer Kontrollbehörden hat massiv gelitten. Deshalb dürfen wir uns nicht auf dem Gesetz ausruhen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat harte Arbeit vor sich – und wir als Politik müssen sie mit guter Gesetzgebung unterstützen.“

Wichtige Verschärfungen erreicht

Der Minister wies darauf hin, dass erst in den Beratungen im Bundestag wichtige Verschärfungen erreicht wurden, die die Bundesregierung zunächst nicht vorgesehen hatte. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hatte im ersten Beratungsdurchgang im Bundesrat Verschärfungen bei Wirtschaftsprüfung und staatlicher Bilanzkontrolle gefordert. Unternehmen müssen künftig bei der Erteilung von Prüfmandaten an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften noch schärfere Regeln einhalten. Die Fristen, nach denen ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft erfolgen muss (Rotation) wurden weiter verkürzt und um eine interne Rotation in den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ergänzt. Unternehmen sind noch stärker in der Pflicht, Prüfung und Beratung zu trennen.

Das staatliche Bilanzkontrollverfahren liegt in Zukunft allein in der Hand der BaFin. Nach bisherigem Recht prüften sowohl die BaFin als auch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung. „Die Bundesregierung wollte diese Doppelstruktur und mit ihr die organisierte Unverantwortlichkeit erhalten. Erst die Beratungen in Bundestag und Bundesrat führten dazu, dass wir nun ein Verfahren aus einer Hand haben“, so Bayaz. Dafür erhält die BaFin mehr Kontroll- und Durchgriffsrecht gegenüber Unternehmen. Das FISG sieht außerdem eine verschärfte zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers vor.

Nach der Zustimmung des Bundesrats kann das Finanzmarktintegrationsstärkungsgesetz am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

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