Steuern

Bundesrat beschließt Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Euro-Banknoten

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat mit der Stimme Baden-Württembergs beschlossen, dass die Behinderten-Pauschbeträge zum 1. Januar 2021 verdoppelt werden sollen.

Die Behinderten-Pauschbeträge sollen zum 1. Januar 2021 verdoppelt werden. Das hat der Finanzausschuss des Bundesrates mit der Stimme Baden-Württembergs beschlossen. „Menschen mit Behinderung haben es in Alltag und Beruf oft mit besonderen Herausforderungen zu tun. Wenn ihnen dabei ein Mehraufwand entsteht, können sie ihn steuerlich geltend machen. Je mehr sie dabei pauschal angeben können, desto geringer ist der bürokratische Aufwand“, sagte Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. „Die Verdoppelung ist überfällig und wichtig für die gesellschaftliche Teilhabe.“ Die letzte Änderung der Pauschbeträge erfolgte im Jahr 1975.

Die konkrete Höhe des Pauschbetrages ist vom jeweiligen Grad der Behinderung abhängig. Sie soll künftig zwischen 384 Euro und 2.840 Euro liegen. Zudem wird der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag auf 7.400 Euro angehoben. Diesen erhöhten Pauschbetrag erhalten blinde Menschen sowie Menschen, die als hilflos gelten (mit einem Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis oder mit einer festgestellten Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5).

Keine Einzelnachweise für Aufwendungen nötig

Innerhalb des Behinderten-Pauschbetrags sind für die Steuererklärung keine Einzelnachweise für Aufwendungen nötig. Beispielsweise müssen die Ausgaben für spezielle Lese- oder Gehhilfen nicht einzeln eingereicht werden. Damit entlasten die Pauschbeträge sowohl die Antragstellerinnen und Antragsteller als auch die Beschäftigten in der Steuerverwaltung. Zur weiteren Vereinfachung soll zusätzlich zu den bestehenden Beträgen ein Pauschbetrag für behinderungsbedingte Fahrtkosten eingeführt werden, der ebenfalls aufwändige Einzelnachweise für unvermeidbare Fahrten erspart. „Damit bauen wir weiter Bürokratie ab“, sagte Sitzmann.

Neben der Verdopplung der Behindertenpauschbeträge soll ein gesetzlicher behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag in der Höhe der bisher von der Steuerverwaltung angewendeten Maximalbeträge (900 beziehungsweise 4.500 Euro) eingeführt werden. Außerdem soll es künftig einfacher sein, auch bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 einen Behinderten-Pauschbetrag geltend zu machen. 

Tabelle zur Höhe der erhöhten Behinderten-Pauschbeträge

Jahr 2020

geplant ab Jahr 2021

Grad der Behinderung

Höhe des Pauschbetrages in Euro

Grad der Behinderung von mindestens

Höhe des Pauschbetrages in Euro

 

 

20

384

von 25 und 30

310

30

620

von 35 und 40

430

40

860

von 45 und 50

570

50

1.140

von 55 und 60

720

60

1.440

von 65 und 70

890

70

1.780

von 75 und 80

1.060

80

2.120

von 85 und 90

1.230

90

2.460

von 95 und 100

1.420

100

2.840

Weitere Meldungen

Ein Mitarbeiter scannt den Barcode eines Artikels für den Paketversand. (Bild: © dpa)
Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Portrait Dr. Simon Veser Amtsleiter Finanzamt Ludwigsburg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Ludwigsburg

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor.
Automobilwirtschaft

Spitzengespräch zur Stärkung des Automobilstandorts

Landgericht Ulm
Justiz

Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch auf der Kippe

Ein Ingenieur der Porsche AG vermisst für die Digitalisierung einen Panamera (Bild: © dpa).
Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin lädt zu Spitzengespräch ein

Forschende im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Hochschulen

Schnellbau-Initiative bringt zusätzlichen Investitionsschub

Übergabe des Förderbescheids durch Staatssekretär Thomas Dörflinger (zweiter von rechts)
Wirtschaft

Rund 400.000 Euro für Digitalisierung im Handwerk

Symbolbild: Eine Frau sitzt an einem Dorfbrunnen. (Foto: © dpa)
Baukultur

Land fördert kommunale Gestaltungsbeiräte

BaWü-Labs GO!
Forschung

Zehn Jahre Reallaborförderung in Baden Württemberg

Bio-Musterregion Heidenheim plus
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Nachwuchs im Molkereihandwerk

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
EU-Donauraumstrategie

Europäische KI-Netzwerke stärken Witschaft

Staatssekretär Raimund Haser steht vor seinem Fahrrad mit einem Fahrradhelm auf dem Kopf und hält ein Handy in die Kamera.
Radverkehr

RadMelder startet auf der Landesgartenschau

Videopodcast mit Finanzminister
Finanzen

Finanzministerium startet Videopodcast

Wirtschaftsministerkonferenz 2026
Wirtschaftsministerkonferenz

Mit Wettbewerb und Innovationen den Wirtschaftsstandort stärken

Ein Mitarbeiter einer Straßenschilderfirma befestigt in Freiburg ein Verkehrsschild, das auf eine Umweltzone in der Innenstadt hinweist (Bild: dpa).
Digitalisierung

Baden-Württemberg startet digitales Verkehrszeichenkataster