Wirtschaft

Beratung kleiner und mittlerer Hotel- und Gaststättenbetriebe

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Hotel Rezeption

Das Wirtschaftsministerium fördert die Beratung kleiner und mittlerer Hotel- und Gaststättenbetriebe mit rund 200.000 Euro. Staatssekretärin Katrin Schütz hat den Bewilligungsbescheid an Hauptgeschäftsführer Jürgen Kirchherr vom Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg übergeben.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg fördert die Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem Bereich Hotellerie und Gaststätten mit insgesamt 201.250 Euro. Den Bewilligungsbescheid übergab die Staatssekretärin Katrin Schütz an Hauptgeschäftsführer Jürgen Kirchherr vom Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg.

„Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen durch die Beratungsförderung dabei, sich wirtschaftlich, technisch und organisatorisch gut aufzustellen und sich adäquat auf neue Wettbewerbsbedingungen einzustellen“, so Staatssekretärin Schütz. Mit der Beratungsförderung solle größenbedingten Nachteilen kleiner und mittlerer Unternehmen entgegengewirkt und Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden. Externe Beratungsangebote könnten wichtige Impulse zur Analyse und Optimierung eigener Geschäftsmodelle und -prozesse geben. Damit leisteten sie einen wichtigen Beitrag zu einer zielgerichteten Mittelstandspolitik, die unmittelbar bei den beratenen Betrieben ankomme, sagte die Staatssekretärin weiter.

Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen

Mit der Förderung des Wirtschaftsministeriums können im Jahr 2017 insgesamt 575 Beratungstage für kleine und mittlere Hotel- und Gaststättenbetriebe im Land geleistet werden. „Damit unsere Hotel- und Gaststättenbetriebe den wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen gewachsen sind, stärken wir ihre Wettbewerbsfähigkeit und unterstützen durch die Beratung zur Unternehmensführung. Unsere Beratungsförderungen können damit die eigenen Anstrengungen der Betriebe passgenau ergänzen“, sagte Schütz.

Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer Förderung für Kurzberatungen. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.

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