Wohnen

Wirtschaftsministerin begrüßt Wohngeld-Erhöhung

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Passanten laufen in Tübingen über die Aixer Straße des Französischen Viertels (Bild: © dpa).

Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich erfreut über den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung des Wohngeldes. Auch die Ankündigung des Bundes, konkrete Vorgaben für Mietspiegel in deutschen Städten zu erarbeiten, hält die Wohnungsbauministerin für ein positives Signal.

Mehr Menschen mit kleinem Einkommen sollen in Zukunft Wohngeld bekommen. Etwa 660.000 Haushalte dürften im kommenden Jahr von dem staatlichen Zuschuss profitieren, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Voraussetzung ist allerdings, dass Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zustimmen, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Die Wohngeldreform soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt wird von 145 Euro auf 190 Euro im Monat erhöht. Durch eine Erhöhung des Leistungsniveaus und eine Dynamisierung sollen auch künftige Steigerungen der Miet- und Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden. Den Zuschuss erhalten derzeit Haushalte mit geringem Einkommen, die zur Miete oder im eigenen Eigentum wohnen und keine Unterstützung wie zum Beispiel Hartz IV bekommen.

Entlastung für einkommensschwache Haushalte

„Der Beschluss ist ein Erfolg und Lohn für das nachdrückliche Engagement Baden-Württembergs auf Bundesebene für zügige und regelmäßige Fortschreibungen des Wohngeldes. Nicht zuletzt aufgrund unserer stetigen Forderungen hat der Bund nun die Dynamisierung beschlossen“, kommentierte Landes-Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut die Entscheidung der Bundesregierung „Mit der anstehenden Wohngeldreform können einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten entlastet werden.“

Vorgaben für Mietspiegel in deutschen Städten

Zudem hat das Bundesjustizministerium angekündigt, gemeinsam mit dem Bundesinnen-, Bau- und Heimatministerium konkrete Vorgaben für Mietspiegel in deutschen Städten zu machen. Hoffmeister-Kraut kommentierte: „Qualifizierte Mietspiegel machen die lokalen Wohnungsmärkte transparenter. Gerade auf angespannten Wohnungsmärkten entfaltet der Mietspiegel eine wichtige Bindungswirkung und verringert Konflikte zwischen Vermietern und Mietern über die zulässige Miethöhe“, so die Ministerin. „Deshalb fördern wir als erstes Bundesland seit 2018 Kooperationsprojekte zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel.“

Die Ankündigung des Bundes, einheitliche Leitlinien für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel aufzustellen, sei ein wichtiger Beitrag dazu, die Rechtssicherheit von Mietspiegeln zu erhöhen. Hinsichtlich der genauen Ausgestaltung der Vorgaben kann noch keine Einschätzung vorgenommen werden. Es bleibt abzuwarten, wie die konkreten Vorschläge des Bundes aussehen.

Mit dem Förderprogramm hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz erfolgreich umgesetzt. Im vergangenen Jahr wurden zehn Projekte gefördert, in denen 43 Gemeinden miteinander kooperierten. Die beteiligten Gemeinden mit insgesamt ca. 655.000 Einwohnern haben 2018 eine Fördersumme von mehr als 300.000 Euro erhalten.

Quelle:

dpa/Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohungsbau Baden-Württemberg

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