Beflaggung der Dienstgebäude

Trauerbeflaggung aus Anlass des Anschlages in Barcelona

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Anlässlich des Anschlages in Barcelona hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann für Freitag, 18. August, auch für die Dienstgebäude des Landes Trauerbeflaggung angeordnet.

Aus Anlass des Anschlages am 17. August 2017 in Barcelona hat das Bundesministerium des Innern für heute, 18. August 2017, für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereiche sowie für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, die Trauerbeflaggung der Dienstgebäude angeordnet.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat entschieden, Trauerbeflaggung - wie für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereiche - auch für die Dienstgebäude des Landes gem. der Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Beflaggung der Dienstgebäude i.d.F. vom 23. August 2011 - Az.: I / Prot. 0224.1, GABl. Nr. 9 vom 26. Oktober 2011, S. 526 für Freitag, 18. August 2017 anzuordnen.

Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

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