Bundesrat

Land unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Der Bundesrat hat einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zugestimmt. Auch Baden-Württemberg hat sich für die Änderung ausgesprochen.

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Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Symbolbild

Der Bundesrat hat einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes zugestimmt. Auch Baden-Württemberg hat sich für die Änderung ausgesprochen. Damit ist der Weg frei für eine Bekämpfung von Drohnen durch die Bundeswehr und einen besseren Schutz von Flughäfen vor Drohnenüberflügen.

„Wenn die Luft sicher ist, ist unser Land sicher! Die Luftsicherheit betrifft nicht nur die Sicherheit von Flugpassagieren, sondern auch die von Menschen und Infrastrukturen am Boden. Aktuell stehen wir vor einer neuen sicherheitspolitischen Realität: Drohnen sind eine ernsthafte Herausforderung für unsere Sicherheitsbehörden. In letzter Zeit gab es bundesweit mehr Drohnensichtungen, vor allem über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ist nun ein wichtiger Baustein für mehr Luftsicherheit. Ausdruck gelebter Demokratie ist hier die konstruktive Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund in diesem Gesetzgebungsverfahren. Unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Sicherheit stehen unter Druck wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Dass weiterhin gemeinsam Lösungen gefunden werden können, um unsere Sicherheit zu gewährleisten, ist ein wichtiges Signal – nicht zuletzt auch mit Blick auf die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen in Europa, in Deutschland und in Baden-Württemberg“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 19. Dezember 2025 anlässlich der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin. In seiner letzten Plenarsitzung im Jahr 2025 hat der Bundesrat eine umfangreiche Tagesordnung mit mehr als 90 Punkten beraten, darunter mehr als 30 vom Bundestag beschlossene Gesetze.

Durch die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sollen unter anderem die Befugnisse der Streitkräfte im Falle ihres Einsatzes gegen unbemannte Luftfahrzeuge erweitert werden. Zudem soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen von Drohnen in die Luftseite eines Flugplatzes, durch das die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird, strafrechtlich ahnden zu können.

Auf die Gefahren aus dem Luftraum vorbereitet

„In Baden-Württemberg haben wir uns bereits frühzeitig mit der Drohnen-Problematik auseinandergesetzt. So haben wir ein Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum bei unserer Polizeihubschrauberstaffel, den Spezialisten für die Sicherheit im Luftraum, eingerichtet. Zudem investieren wir weiter in die Entwicklung von Technologien zur Erkennung und Abwehr von Drohnen. So haben wir in Baden-Württemberg beschlossen, weitere Mittel in Höhe von rund vier Millionen Euro zu investieren. Unsere Polizei ist auf die Gefahren aus dem Luftraum vorbereitet, und wir arbeiten bereits eng mit Ihnen, den anderen Ländern sowie dem Bund zusammen. Denn klar ist: Das Problem kann weder vom Bund noch von den einzelnen Ländern allein gelöst werden. Deshalb hatte ich mich in der jüngsten Sitzung der Innenministerkonferenz für ein schnelles und gemeinsames Vorgehen ausgesprochen – und ich bin dankbar, dass wir nun entsprechende Beschlüsse gefasst haben. Wir bündeln jetzt alle Kräfte und Kompetenzen von Bund und Ländern, um Drohnen aufzuspüren, abzufangen, abzuwehren – und notfalls zu neutralisieren. Im Oktober hat sich die Arbeitsgruppe Sicherheit im Luftraum im Innenministerium in Stuttgart getroffen, um sich mit Blick auf die heutigen Herausforderungen auszutauschen. Es nahmen die Bundeswehr, verschiedene Bundesministerien und Bundesbehörden sowie die bei der Polizei Baden-Württemberg angesiedelte polizeiliche Servicestelle Luftraumschutz teil“, so Strobl.

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