Informationsfreiheit

Kommunen öffnen sich mit Open Data

Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer eAkte. (Foto: © dpa)

Die Verwaltung produziert eine große Menge an Daten. Mit Open Data können diese für die Allgemeinheit verfügbar gemacht werden und Kommunen entlasten. Wie das gelingen kann, zeigt ein Handlungsleitfaden der Hochschule Ludwigsburg.

Daten aus Umwelt, Verkehr, Wissenschaft, Bevölkerung oder Bildung. Durch die Verwaltung wird eine nicht enden wollende Menge an Daten produziert. Bis vor kurzem waren diese Daten häufig noch in den Archiven der Verwaltung gefangen und somit für die Allgemeinheit praktisch unerreichbar. Zwischenzeitlich richtet sich das gesellschaftliche Streben immer stärker darauf, verstreut verteilte, vereinzelte und sogar brach liegende Informationen zu erschließen, zu vernetzten und damit für jedermann verfügbar zu machen. Dies ist das zentrale Anliegen von Open Data.

Der nun vorliegende Handlungsleitfaden „Open Data zur Umsetzung in kommunalen Verwaltungen“ übernimmt dabei die Funktion eines Wegweisers. Er wurde von Studierenden des Studiengangs „Public Management“ von Prof. Dr. Müller-Török an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg erarbeitet und fachlich von Experten aus der Verwaltung wie dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit begleitet. Ziel des Leitfadens ist es, einen Überblick über die konkreten Voraussetzungen und praktischen Maßnahmen zu bieten, wie man offene Verwaltungsdaten auf kommunaler Ebene erschafft und bereitstellt.

Open Data entlastet kommunale Verwaltungen

„Ein praktischer Nutzen von Open Data liegt auf der Hand: Viele individuelle Informationsersuchen im Rahmen des Landesinformationsfreiheitsgesetzes könnten durch proaktive Veröffentlichungen und durch die Einrichtung eines Landesinformationsregisters überflüssig werden. Dadurch werden die kommunalen Verwaltungen erheblich entlastet.“, so der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink. „Open Data kann aber noch mehr. Es kann Partizipation fördern und den Austausch innerhalb der Verwaltung stärken, indem bislang unbekannte oder brach liegende Daten von anderen Behörden genutzt werden. Kurz gesagt: Wer nicht schon heute Open Data lebt, muss spätestens jetzt damit anfangen!“, so Brink abschießend.

Die digitale Version der beiden Bände

Open Data for you (Band I von II) verdeutlicht den Nutzen und Mehrwert und zeigt neben den bisherigen Portallösungen auch Best Practice Beispiele auf.

Open Data Startup (Band II) erörtert Herausforderungen und Handlungsfelder sowie die rechtlichen und technischen Grundlagen. Zum Abschluss zeigt der Leitfaden die Umsetzungs- und Implementierungsmöglichkeit der Open Data Kultur in der Kommune.

Open Data Portal des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg

Beteiligungsportal BW: digital@bw – Open Data

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Virtuelles Datenschutzbüro

Quelle:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Peter Häberle, Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe; Dr. Herwig Schäfer, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Freiburg und Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration
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