Baden-Württemberg und Hessen begrüßen den Beschluss der Finanzministerkonferenz, gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorzugehen. Betreiber von Internetmarktplätzen sollen in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Planung.