Eine Abschätzung des Thünen-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass ein rechtlich verankertes Ende der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern grundsätzlich möglich ist. Die Landesbeauftragte für den Tierschutz hofft, dass dieses Ergebnis die Diskussionen auf Bundesebene zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung wieder in Gang setzt.