Städtebauförderung

Programm für nichtinvestive Städtebauförderung 2022 ausgeschrieben

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Kleinkind auf Rutsche

Das Land hat das Programm für nichtinvestive Städtebauförderung 2022 ausgeschrieben. Nichtinvestive Projekte verbessern den sozialen Zusammenhalt und tragen zum nachhaltigen Erfolg der städtebaulichen Erneuerung bei.

Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg können seit dem 11. Mai 2022 wieder Anträge für das Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) stellen. Ziel ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Integration in den Quartieren. Unterstützt werden zum Beispiel Maßnahmen zur Kinderbetreuung, zur Teilhabe von älteren Menschen, zur Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements oder zur bedarfsgerechten Nahversorgung. Ob Sportangebote zur Sturzprävention, Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten, Bürgerfeste, Jugendfreizeiten, Mittagstische oder Repair-Café – das Förderprogramm NIS bietet vielfältige Möglichkeiten. 2022 stellt das Land erneut eine Million Euro dafür zur Verfügung.

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, sagte: „Die nichtinvestive Städtebauförderung ergänzt in besonderer Weise unsere Programme im baulich-investiven Bereich. Diese Projektförderung ist ganz nah dran an den Menschen: Die Fördermittel helfen dabei, die Nutzungsvielfalt in den Quartieren, die Generationengerechtigkeit und die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Das verstetigt die Erfolge der investiven Städtebauförderung, erhöht die Lebensqualität für alle und unterstützt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Städte und Gemeinden können Förderung beantragen

Zuwendungsempfänger sind die Städte und Gemeinden. Diese können zur Erfüllung der Förderzwecke Dritte beauftragen. Der kumulative Einsatz der Fördermittel mit Zuwendungen von anderen öffentlichen Stellen ist erwünscht, eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen.

Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Die Kommunen können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent selbst zu den Kosten beitragen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird. Der Förderhöchstbetrag beträgt maximal 100.000 Euro.

Die Kommunen können Anträge bis zum 31. Oktober 2022 fortlaufend bei den Regierungspräsidien einreichen.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Programm für nichtinvestive Städtebauförderung

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