Tierschutz

Land unterstützt Tierheim in Löffingen mit 119.199 Euro

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Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)

Das Land unterstützt Landkreise und Gemeinden im Rahmen der Tierheimförderung jährlich mit 500.000 Euro. Die Stadt Löffingen hatte für ihren Tierschutzverein einen Antrag gestellt, um dringend notwendige Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können.

„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist dabei bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen beziehungsweise den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der für den Tierschutz zuständige Minister Peter Hauk.

„Wir fördern die Stadt Löffingen, die für den Tierschutzverein Löffingen und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte. Der Tierschutzverein kümmert sich bereits seit mehr als 50 Jahren um die Tiere in der Region. Geplant sind eine Sanierung des undichten Daches mit Außenbereich und Stützmauer des aktuellen Lagerbereichs sowie der Neubau eines weiteren Gebäudes für die Tierpflegestation. Als Land unterstützen wir gerne die Stadt und damit den Tierschutzverein bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen“, so der Minister.

500.000 Euro für die Tierheimförderung im Land

Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierheimförderung

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