Städtebau

Land fördert Städtebauprojekte in vier weiteren Kommunen

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Kleinkind auf Rutsche

Im Rahmen der nichtinvestiven Städtebauförderung 2024 fördert das Land Projekte in Tübingen, Ravensburg, Ostfildern und Tengen mit insgesamt rund 337.000 Euro. Schwerpunkt der Förderung ist die gezielte Unterstützung beim Auf- und Ausbau sozialer Projekte in Sanierungsgebieten.

Vier weitere Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten in diesem Jahr eine Förderung für nichtinvestive Einzelprojekte in Sanierungsgebieten. Rund 337.000 Euro hat das Land im Rahmen des Förderprogramms der nichtinvestiven Städtebauförderung (NIS) bewilligt. Das teilte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, am 6. August 2024 in Stuttgart mit. Gefördert werden Projekte in Tübingen, Ravensburg, Ostfildern und Tengen.

Ministerin Nicole Razavi erklärt: „Bei der nichtinvestiven Städtebauförderung steht das gesellschaftliche Miteinander im Fokus. Wir fördern damit Projekte, die den sozialen Zusammenhalt, die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und die Identifikation der Menschen vor Ort mit ihrem Quartier stärken. Sie ist damit eine optimale Ergänzung für die Maßnahmen im baulichen Bereich – und füllt die städtebauliche Erneuerung mit Leben. Noch bis Ende Oktober können Kommunen ihre Anträge für 2024 stellen.“

Die geförderten Projekte

Nichtinvestive Städtebauförderung 2024: Entscheidung August 2024, Gesamtbetrag: 337.350 Euro

Miteinander stärken, Teilhabe fördern, Quartiere beleben

Das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen zu stärken, ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren, lebendige Quartiere zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen – das sind die Ziele des seit 2015 bestehenden Programms. Sie gehen mit den Zielen der städtebaulichen Erneuerung Hand in Hand.

Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Gefördert werden quartiersbezogene Projekte, die insbesondere zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier und zur bedarfsgerechten Nahversorgung beitragen. Dabei sind auch modellhafte Projekte und Handlungsstrategien möglich, die mit Blick auf die Situation in den Quartiers- und Ortszentren einen besonderen Schwerpunkt auf die Daseinsvorsorge und die positive Belebung legen. Die jetzt geförderten Projekte 2024 reichen von der Förderung eines Stadtlabors, das neue Formen des Miteinanders entwickeln wird, über Quartiersmanagementförderung bis hin zu Begegnungsformaten wie „Nachbarschaft im Gespräch“.

Die Städte und Gemeinden können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz der Mittel entscheiden. Die Kommunen beteiligen sich in der Regel zu 40 Prozent an den Kosten. „Der Erfolg der nichtinvestiven Städtebauförderung zeigt, dass auch vermeintlich kleine Projekte für das soziale Miteinander vor Ort eine große Wirkung entfalten“, so Ministerin Razavi: „Deshalb ist das Engagement der Städte und Gemeinden auch in diesem Bereich so wichtig.“

Insgesamt stehen in diesem Jahr eine Million Euro Fördermittel für die nichtinvestive Städtebauförderung bereit. Die Kommunen können bis zum 31. Oktober 2024 fortlaufend Anträge bei den Regierungspräsidien einreichen.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Nichtinvestive Städtebauförderung

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