„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das Strukturprogramm für unsere Dörfer und ländliche Gemeinden. Das Programm unterstützt in den Bereichen Wohnen, Unternehmen und Nahversorgung und ist damit ein vielfältiger Motor für Zukunft und Fortschritt im Ländlichen Raum. Nachdem bereits im Frühjahr 112,4 Millionen Euro bewilligt werden konnten, freut es mich, dass wir mit der unterjährigen Programmentscheidung nochmals 20,2 Millionen Euro nachlegen können. Schnelle Entscheidungen und zielgerichtetes Handeln sind erforderlicher denn je, daher haben wir insbesondere Projektträger, welche noch in diesem Jahr starten wollen, in die Förderung aufgenommen“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges am 24. Juli 2026 anlässlich der Verkündung der unterjährigen ELR-Programmentscheidung 2026.
Zentrales Förderprogramm für den Ländlichen Raum
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden.
Die in dieser Förderrunde geförderten Projekte reichen von Unternehmensneuansiedlungen und -erweiterungen über Modernisierungen bis hin zu baulichen Umnutzungen zum Beispiel zur Schaffung von neuem Wohnraum. Erfreulich viele der geförderten Projekte (rund 32 Prozent) erhalten den Förderaufschlag für Kohlenstoffdioxid (CO2)-speichernde Bauweisen. Dies betrifft in aller Regel Gebäude oder bauliche Erweiterungen, die den ökologisch und ökonomisch vorteilhaften Baustoff Holz in der Tragwerkskonstruktion nutzen.
Hohe Nachfrage im Bereich Wohnen
Ungebrochen hoch ist zudem die Nachfrage nach Fördermitteln im Bereich Wohnen. Das ELR fördert insbesondere Modernisierungen oder Umbauten in Ortskernen. „Mit dem ELR wollen wir dazu beitragen, dass Leben im Ort bleibt. Wir möchten insbesondere Anstoß geben, bestehende Siedlungsbereiche zu nutzen und bereits bestehende Bausubstanz zu modernisieren. Ansehnliche Ortskerne dienen als Treffpunkt und geben ein Heimatgefühl. Zugleich geben wir eine Antwort auf Zersiedelungseffekte oder Vereinsamungstendenzen, welche gerade bei älteren Menschen immer mehr zunehmen“, betont Ministerin Gentges.
Die Bewerbungsfrist für Aufnahmeanträge zum nächsten ELR-Jahresprogramm 2027 läuft noch bis Mitte September 2026. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort). Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2026 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. Die Programmentscheidung erfolgt im Frühjahr 2027.
















